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Vormünder 1638 2 Höfe zu L. an Hans Heiligenstein, Stadthauptmann zu D., St.A.

Wegen des Weiderechts hatte Hans Seckendorf 1496 und 1518 zu streiten. 1496 werden ihm für seine Schäferei zu Larrieden 2 Tage Weiderecht wöchentlich zu Lustenau und Kreßberg zugestanden. 1518 gab ihm Dinkelsbühl für Verzicht auf sein Weiderecht ein Gut zu Stelzhausen. Ein Halsgericht für Kreßberg und Lustenau erwarb Hans v. Seckendorf, mußte sich aber 1511 vom Markgrafen von Brandenburg damit belehnen lassen. L. hatte ein Ehehaften- und Marktgericht mit 12 Richtern, seit der Gegenreformation hälftig evang., hälftig katholisch, und 2 Amtsbürgermeister.

Das ehemalige Rathhaus mußte Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts einem katholischen Schulhaus weichen. Zum Steiner- oder Siebenergericht stellte L. 4, Stelzhausen 2, Riegelbach 1 Richter. Gemeindeversammlungen waren 2, am Andreasfeiertag zur Abhör der Gemeinderechnung und im März zur „Verbeutung“ der Gemeindegüter (Verpachtung).

Weideschaden durfte die Gemeinde selbst strafen kraft Privilegiums von Ulrich v. Knöringen. Steuer gaben die Unterthanen von 1 fl. 1 guten Kreuzer, Nachsteuer vom 100 fl. 10. Handlohn gab man den 10ten Pfennig, einzelne in Todesfällen nur den 20sten und das beste Haupt. Die Müller, Vollbauern und Wirthe mußten der Herrschaft Jagdhunde halten. Die sämmtlichen Unterthanen hatten schwere Dienste und Frohnen zu leisten. Judenschulden mußten kraft Privilegiums der Kaiser Rudolf II., Matthias, Ferdinand, wenn sie giltig sein sollten, von dem Knöringenschen Vogt protokollirt werden. Auf den 3 Märkten wie sonst im Verkehr galt der Feuchtwanger Malter, Aufkircher Eich, Weiltinger Elle, Nürnberger Pfund (Akten des Kam. Cr.). Von besondern Ereignissen heben wir hervor: 1562 ist eine Wahrsagerin und Zauberin zu L. Der Amtmann von Crailsheim erhielt den Befehl, ihrer „Truterei“ heimlich nachzuforschen, Akt. des OA. Cr. 1573 13. März wurde der Vogt mit dem Schwert hingerichtet. Vor dem 30jährigen Krieg hatte L. 104 Häuser, nach demselben, ja noch 1780 nur 46. Ein Drittel des Marktfleckens war mit dem (evang.) Pfarrhof im Krieg durch Nachlässigkeit eines Einwohners verbrannt.

Lustenau gehörte mit der Herrschaft Kreßberg zum Ritterkanton Altmühl und kam 1806 unter Bayern, 1810 unter Württemberg.


Kirchliches. Zur Pfarrei L. gehörte bis 1457 die ganze Pfarrei Waldthann s. d. und bis 1810 Reuenthal und Veitswind, jetzt der bayrischen Pfarrei Weidelbach zugewiesen, sowie der Sixenhof. Der Pfarrer mußte auf Grund eines zur Zeit Reinbots v. Wolmershausen gemachten und 1418 erneuerten Vertrags einen Helfer für Waldthann halten. Das Urbarbuch von 1544 nennt aber auch ein Frühmeßgut, wie auch Hans von Seckendorf in seinem Testament eines Frühmessers gedenkt s. Kreßb. Eine Klause scheint nach dem Urbarbuch ebenfalls bestanden zu haben („3 Weiher in der Klausen“

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 358. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0358.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)