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Gegend bildet die Urkunde K. Heinrichs II. über den Ellwanger Bannforst v. 1024, dessen Grenze den südlichen Theil der Markung berührte (Hegniberg – Henkenmühle, Goucheshusen, Hohentenne = Hochtänn. W. U. I, 257.) 1

H. gehörte wahrscheinlich ursprünglich den Grafen v. Flügelau, doch hatte Konrad v. Flügelau c. 1303 nur noch das Patronat zu H., Arch. f. UF. 24, 150, und den übrigen Besitz an Konr. v. Oettingen, gen. Schrimpf, mit Anderem verkauft. Konr. v. Oettingen, der sich in seinem Besitz an der Jagst nicht sicher fühlte, gab ihn den Herzogen Ludwig und Rudolf v. Bayern zu Lehen um 1308, W. F. 1850, 63. 1311 erhob Konrad v. Flügelau Ansprüche auf die würzburgischen Lehen Konrads v. Oettingen, die ihm auch zu Theil wurden. W. F. 8, 30. Die Herzoge von Bayern hatten unter dem 29. März 1310 auf die Lehensherrlichkeit Verzicht geleistet. W. F. 1850, 63. Friedrich von Österreich nahm Honhardt als heimgefallenes Reichslehen in Anspruch und gab es 1314 an Kraft v. Hohenlohe, Hans. 1, 433. Ludwig von Bayern machte jetzt seine alten Lehensrechte wieder geltend und verlieh es 1323 an Ludwig v. Hohenlohe, derselbe verzichtete aber 1324 am 11. Sept. auf das Dorf Honhardt, Reg. b. 6, 144, und Ludwig gab Burg, Dorf und Kirchsatz zu Honhardt als rechtes bayrisches Erbburglehen an den zu ihm übergetretenen Kraft von Hohenlohe, Belehnung am 13. Juli 1326, Reg. b. 6, 201. 1344 wurde Kraft d. j. von Bayern damit belehnt. 1386 bekam Ulrich von Hohenlohe, jener unglückliche Mann, der dem Hause Hohenlohe durch Entfremdung vieler Hausgüter den schwersten Schaden gebracht, Hohenhart in der Theilung zugeschieden, W. F. 7, 331. Alsbald begann die Verpfändung. Schon hatten die Zehen v. Jagstheim einigen Pfandbesitz. Da gaben Friedrich und Ulrich von Hohenlohe alles Übrige Eberhard Philipp B. zu Hall zum Pfand, nur den Honh. und Fleckenbacher See behielten sie sich vor, Nürnb. K.A. Wie es scheint, trat Eberh. Philipp seine Forderungen an die drei Städte Hall, Dinkelsbühl, Rothenburg ab, denen Ulrich 1397 Mittw. n. St. Gangolf versprach, Kirchberg, die Feste Honhardt und Ulshofen zu übergeben sammt den zu Sulz gehörigen Gütern und Gülten. 1398 veräußerte Ulrich v. H. wirklich Honhardt an die 3 Städte, aber jetzt machte auch Konr. v. Wolmershausen Pfandrechte seiner Gattin geltend, Nürnb. Kr.A. Stälin 3, 675. 1399 1. Febr. kaufte Hall den beiden andern Städten ihre Anrechte an H. ab, Reg. b. 11, 147,

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 309. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0309.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)