Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

beträgt vom Eimer 6 Maß, Wachtgeld vom Haus 50 Pfg. 10. Bürger-Aufnahmebedingung: 100 fl. Vermögen, Bürgergeld 5 fl. Das Bürgerrecht erbt sich fort. Bei Verheiratung mit einem Bürger wird von Fremden 21/2 fl. bezahlt. Der ansäßige Adel ist allen Lasten und Ordnungen der Stadt unterworfen. 11. Der Stadtwegzoll trägt jährlich 28–30 fl. Die Bürger zahlen nur halben Zoll. 12. Das Faselvieh muß das Stift Ellwangen, welches 1/4 Zehntens hat, halten. Je 1/4 Zehnten bezieht die Herrschaft, Spital und die Herren von Crailsheim. 13. Polizeiordnung nach dem Stadtbuch von 1533. Fremde Gerber dürfen nur im Tanzhaus feilhalten. Vorkauf ist verboten. Der Handel darf auf dem Markt erst beginnen, wenn die Fahne aufgezogen ist. Wein und Getreide soll man zum Verkauf auf den Wochenmarkt bringen. 1532. Feldfrevel bei Tag 3 Pfd., bei Nacht Strafe an Leib und Gut, Verschweigen desselben 3 Pfd. Verbot der Getreide-Ausfuhr 1462 und wegen Regenwetter und befürchteter Theuerung 1529.

Für Befreiung von allen bürgerlichen Lasten zahlt Asmus Keller 1487 31/2 fl. jährlich, muß aber einen Stahlharnisch, Schuhzeug, Armbrust oder Büchse halten.

Die Stadt hatte eine Bürgerstube beim Kapellbrunnen, ein Bauhaus (erbaut 1451, kostete 27 fl. 21 Pf. an der Mauer, s. Feierabend 1879, Nr. 40.). 1437 wird eine Uhr angeschafft. (Dem Orlemeister von Onolzbach 5 fl.) Ein Stadtphysikus wurde 1594 angenommen, ein Apotheker Peter Steiner erscheint 1561.

Israeliten gab es schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts in Cr. Sie waren privilegirt. 1508 ergieng ein Bescheid, da die Juden über Drangsale durch die Stadt wider ihre Privilegien klagten, Nürnb. Kr.A. 1560 15. Okt wurde befohlen, sämmtliche Juden aus der Markgrafschaft wegzuschaffen und sie nur in Fürth zu dulden. Cr. Urk.

Wie in Hall, so liebte es auch hier der Adel ein Haus in der Stadt zu haben, und in gefährlicher Zeit Schutz zu finden, aber stets hatte die Stadt gegen Ansprüche auf Privilegien für die Adelshäuser zu kämpfen, z. B. 1586, 1600, 1655. Die Jahrtagsstiftungen vom benachbarten Adel in Cr. sind überaus zahlreich.


Adelsfamilien in Crailsheim:

Adelmann. Ludwig A. kaufte 1569 das Haus Johanna’s v. Wolmershausen, 1573 das des Kastner Hirsing; 1592 verkauften Erh. und Wolf Caspar Adelmann ihr Haus an Hans Kuppelich. v. Beurlbach s. unten. v. Brandenstein. 1496 verkauft Peter Früauf sein Recht an Haus und Scheuer, welche seiner Hausfrau von Günther v. Br. geworden, an Jörg und Ernfried v. Velberg, St.A. v. Crailsheim. Casp. v. Cr. hat ein Haus neben dem alten Pfarrhof, s. W. F. 10, 128. v. Ellrichshausen s. oben S. 207 f. Heinr. v. Ellr. wohnt schon 1437 in Cr. Geyer zu Goltbach, der Geyersche Hof brannte 1631 ab. v. Helmstadt. Raban v. H. zieht nach Cr. ca. 1450. Keck. Werner Keck wohnt im 16. Jahrhundert in Cr., s. Anekdot. Brent. S. 8. Musloë. Christoph v. M., † zu Cr. 1547.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0221.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)