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Tiefenbach. Das Johanniterhaus in Reichartsroth bei Rothenburg in Ellrichshausen. Komburg: Birkelbach, Bölgenthal, Ellrichshausen, Jagstheim, Ingersheim, Markertshofen, Maulach, Mistlau (?), Saurach, Wolmershausen. Lichtenstern, Cisterzienser-Frauenkloster, wahrscheinlich im Bezirk Lichtenstern, zu dem Simonsberg und Wolfartsweiler gehörten, aber kaum in Lustenau. Stift Möckmühl: Honhardt. Mönchsroth (bayr.) Benediktinerkloster: Buckenweiler, Wildenstein. Öhringen Kapelle: Triensbach. Kl. Otterberg in der Pfalz: Nestlinsberg. Rothenburg Frauenkloster: Ellrichshausen. Kl. Sulz bei Dombühl: Steinbach a. d. Jagst. Würzburg Hochstift: Lehen in Asbach, Bartsweiler, Bergbronn, Beurlbach, Burleswagen, Honhardt, Jagstheim, Leukershausen, Lustenau, Mergenbrunn = Mariä-Kappel, Roßfeld, Ruckebaz, Satteldorf, Stegenhof, Westgartshausen.

Die Zerstücklung des Besitzes erzeugte vielfach Ganerbenherrschaften auch in den kleinsten Parzellen, z. B. Bergbronn, Gaisbühl, Jagstheim, Satteldorf, Riegelbach, Weipertshofen, wo öfters 3 und 4 Herrschaften durch ihre eigenen Schultheißen regierten. Die stärkste Theilung erfuhr Burleswagen im 15. Jahrhundert (s. d.). Diese Verhältnisse riefen vielfache Reibungen hervor, aber auch jene alten Gemeindeordnungen, welche ein Bild der politischen Verfassung der Bauerngemeinden und der Kulturzustände geben, weshalb bei der Ortsgeschichte das Eigenthümlichste aus diesen Dorfordnungen hervorgehoben ist.

Für die Steuer forderte Brandenburg-Ansbach eidliche Vermögensanzeige. Fischer, stat.-topogr. Beschr. des Burggr. Nürnberg 1, 201. Die Steuer zerfiel in Kammersteuer (von Domanialgütern) und Landschaftssteuer, welche von der Landschaft, d. h. den Landständen bis Ende des 17. Jahrhunderts umgelegt wurde.

Zahlreich waren die Kammergefälle aus Kauf, Tausch, Bestand, Erbschaft, Neukauf, Sterbfall. Etwas Eigenthümliches ist der Handlohn vom Handroß. Handroß ist ein Gut, das ein Bauer neben seinem eigenthümlichen bezimmerten Hof als Nebengut baut. Da nun jeder Grundbesitzer im Kriegsfall Dienste mit der Wehre leisten mußte, so entgieng der Herrschaft der persönliche Dienst vom Nebengut. Daher mußte von einem Nebengut oder Handroß nicht nur bei Übernahme wie bei andern Gütern Handlohn gegeben werden, sondern auch alle 6–10 Jahre, gegen Ende des 18. Jahrhunderts von Einheimischen alle 10, von Ausherrischen alle 7 Jahre. Die Frohnen waren meist ungemessen. Dinkelsbühl liebte es, seine bäuerlichen Erbgüter in Höfe mit „Gunstgerechtigkeit“ umzuwandeln, wodurch der Bauer nicht mehr seinen Hof als Erbpachtgut auf seine Kinder übergehen lassen konnte, sondern bei jeder Erledigung von der Gunst des Grundherrn abhängig war, also viel unfreier wurde. Die Banngerechtigkeit von Wirthshäusern und Mühlen bestand in weitem Umfang; z. B. die Unterthanen von Dinkelsbühl zu Randenweiler waren an das Wirthshaus zu Gerbertshofen gebunden. Die Gaismühle hatte das Bannrecht für die Unterthanen des Kl. Anhausen.

Das Jagdrecht hatten im ganzen Bezirk die Markgrafen von Brandenburg, die als gewaltige Jäger oft im Bezirk des Waidwerks pflegten. Die Wildbahn war in 4 Wildfuhren eingetheilt, von denen 3 in Crailsheim beim Kirchenthor zusammenstießen: 1. Weipertshofen, 2. Gründelhardt, 3. Maulach, 4. Grimmschwinden.

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0175.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)