Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Pfarrei Stimpfach. Parzellargemeinden: Bauzenhof und Blindhof: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Connenweiler: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Eichishof und Kreßbronn: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Hübnershof: für den großen Zehnten der Staat.

17. Roßfeld: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Hagenhof für den großen und kleinen Zehnten die Freiherren v. Crailsheim zu Morstein. Maulach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Roßfeld.

18. Satteldorf: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat, als vom Stift Würzburg’schen Antheil herrührend 1/4, der Graf v. Soden zu Neidenfels 1/4, Pfarrei Satteldorf 2/4. Zu letzterem Zehnten gehörten auch die Zehntgüter von Burleswagen. Früher war zehntberechtigt: Graf v. Geyer zu Goldbach und die Freiherren v. Wollmershausen. Parzellargemeinden: Auhof: für den großen und kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim. Beuerlbach: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital zu Crailsheim.

19. Stimpfach: für den großen Zehnten der Staat und früher 1/2 die Dekane zu Ellwangen und 1/2 das Domkapitel daselbst, ausgenommen den Waidenhof, welcher dem Staat, und einen andern Hof, welcher der geistl. Verwaltung zu Ellwangen gehörte. Für den kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Hörbühl: für den großen Zehnten der Staat. Randenweiler: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Siglershofen: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen, und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach abwechslungsweise. Sperrhof und Streitberg: für den großen Zehnten der Staat.

20. Tiefenbach: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat von dem ehemals Brandenburg’schen Zehnten 2/8, das Dekanat Crailsheim 4/8, die Dechant Hamberg’schen Relikten zu Feuchtwangen 2/8 für den vormals Hohenlohe-Kirchbergzehnten der Staat allein. Parzellargemeinden: Rüddern: für den großen und kleinen Zehnten zum Theil der Staat, zum Theil das Dekanat Crailsheim. Weidenhäusermühle: für den großen und kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim. Wollmershausen: für den großen Zehnten 1/2 das Dekanat Crailsheim, 1/2 die Freiherrn v. Holtz zu Amlishagen für einen besonderen ehemals Würzburg’schen Zehntdistrikt der Staat allein. Für den kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim und die Gutsherrschaft Amlishagen.

21. Triensbach: für den großen und kleinen Zehnten der Staat mit Ausnahme eines besonderen Zehntdistrikts, welcher der Pfarrei daselbst gehörte. Parzellargemeinden: Erkenbrechtshausen, Heinkenbusch und Saurach: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Erkenbrechtshausen.

22. Unter-Deufstetten: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft daselbst. Parzellargemeinde Ober-Deufstetten: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Unter-Deufstetten.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0156.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)