Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Wirthschaft.

A. Urproduktion.
a) Gewinnung von Mineralien.

Siehe geognostische Verhältnisse S. 4 ff.

b) Pflanzenbau.
Verhältnisse des Feldbaus im Allgemeinen.

In den meisten Wirthschaften finden wir noch den alten, von den Vorfahren überkommenen Betrieb beinahe unverändert vor und nur dasjenige Neue eingeführt, was sich im Laufe der Jahre unbestritten und nachhaltig als das Bessere erwiesen hat. So sind zum weitaus größten Theil die Fruchtfolge, der Weidgang, die Streunutzung, die Viehhaltung, die Düngung und leider vielfach auch die Dungstätten noch gerade so, wie sie vor Alters waren. Der Bezirk gehört überdies zu den wenigen, in welchen sich noch Realgemeinderechte finden, was nicht förderlich für die wirthschaftlichen Betriebe ist. Eine gewisse Wohlhabenheit erhält sich aber da und dort dadurch, daß die Güter gerne unverändert zusammengehalten werden, Zerstücklungen und Vertheilungen innerhalb der Familie seltener sind, die einfachen Gebräuche nicht so leicht aufgegeben und kostspielige Neuerungen auch im täglichen Leben unterlassen werden.

Der Einzelbesitz beträgt meist zwischen 6 und 18 ha und steigt öfters auch bis 30 und mehr ha. Ganz große Gutskomplexe, Domänen etc. sind im Bezirk nicht vorhanden; als größeres arrondirtes Gut mit eigener Markung ist nur anzuführen: der Weilershof, Gemeinde Triensbach, mit ca. 80 ha (Besitzung der Freiherren von Crailsheim). Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen den tiefer gelegenen Gemeinden und dem sog. Oberland: Wildenstein, Lautenbach, Unter-Deufstetten und Matzenbach. Meist leichter sandiger Lehmboden, kleinere Markungsfläche mit sehr zerstückeltem Besitz und ein merkbar rauheres Klima bewirken dort geringere landwirthschaftliche Verhältnisse, als in den tiefer gelegenen Gemeinden des Bezirks. Aber auch in diesen herrscht überall noch die Dreifelderwirthschaft und beschränkter Bracheinbau, weil nur wenige Gemeindeschafweiden verpachtet sind, in den meisten Gemeinden die Ausübung der Weide je nach der Zahl der Gemeinderechte in der Art vertheilt ist, daß ein Gemeinderecht 4 bis 10 Stück Schafe zu treiben berechtigt.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0137.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)