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Speier geschenkt haben (6. Ber. über den Alterth.-Verein im Zabergäu S. 19). Die hiesigen Güter dieses Klosters versprach Graf Konrad von Flügelau den 14. Okt. 1303 zu schirmen (vrgl. S. 262). In die Kapelle stiftete den 25. Nov. 1360 Pfarrer Speto von Güglingen eine, – am 4. Dec. d. J. vom Bischof Dietrich von Worms bestätigte – Frühmesse. Bedeutendere Bauten an dieser Kapelle müssen in den J. 1513 und 1514 stattgefunden haben, da es bei Pfaff, die Künstlerfamilie Böblinger, S. 11 heißt: „im März 1513 erbat sich die Gemeinde Stockheim am Heuchelberg den Dionysius Böblinger (aus der bekannten Baumeisterfamilie) vom Eßlinger Rath zu einem Kirchenbau, den er auch wirklich in diesem und dem folgenden Jahre ausführte.“ Auf Bitte des Klosters und der Gemeinde, welche den 12. Nov. 1535 dem neuen Pfarrer unter Anderem das Einkommen obiger Pfründe und den kleinen Zehenten im Orte zuwiesen, „dieweil dem tretenden Ochsen sein Maul nach göttlichem Gesetz nicht aufgebunden werden, sondern der dem Altar dient, von dem Altar auch leben soll,“ vollzog der Administrator des Bisthums Worms den 18. Sept. 1536 die Trennung der Kapelle von der Mutterkirche und Erhebung derselben zu einer eigenen Pfarrkirche, über welche das Patronat dem Kloster zustehen sollte, und bei welcher die Bauten für Kirche, Chor und Thurm, Kirchenutensilien und Kirchenzierden von des Heiligen Nutzen durch die Heiligenpflege bestritten werden sollten. Der Deutschmeister Walther von Cronberg gab den 12. Nov. 1535 hiezu seine Einwilligung. Allein den 30. März 1541 verkauften Prior und Konvent des Klosters alle ihre Nutzungen, Rechte und Gerechtigkeiten, Zu-, und Eingehörungen im Dorf und Mark Stockheim mit dem Kirchensatze der Pfarrei um 600 fl. Hauptguts und 30 fl. jährlichen Zinses an den Deutschen Orden, welcher in der Folge das Besetzungsrecht hier ausübte, während dem Bisthum Worms das Visitationsrecht verblieb. Nach der Aufhebung des Deutschen Ordens übte Württemberg zunächst das Patronatrecht aus, allein im Anschluß an die kgl. Verordnung vom 21. Dec. 1857 wurde die hiesige Pfarrei zu einer Pfründe bischöflicher Kollatur erklärt (Reg.-Bl. v. 1858 S. 28). Sie umfaßt außer Stockheim die Katholiken aus manchen Orten des Oberamtes Brackenheim, sowie einigen des Oberamtes Maulbronn.

Den 18. Mai 1495 stifteten der Deutschmeister Andreas von Grumbach und Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Stockheim eine St. Marienaltarspfründe dahier, welche der Bischof Johannes von Worms den 22. d. M. bestätigte. Im J. 1592 wurde jedoch mit obrigkeitlicher Erlaubniß der Kirchthurm mit über 1300 fl. und im J. 1604 das Schulhaus mit über 350 fl. aus ihrem Fonds erbaut, und der Rest zur Pfarrers- und Schulmeistersbesoldung, sowie zur Unterhaltung des Schulhauses verwendet.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 437. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0437.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)