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das sonstige hiesige Gut des Klosters Vögte und Herrn sein sollen, wie dies von Alters Herkommen sei. Den 22. Mai 1396 erhielt Wilhelm von Wunnenstein die halbe Vogtei über das Dorf und des Klosters Gut, auch den Laienzehenten von dem Grafen Eberhard dem Milden zu Lehen, den 13. April 1454 Konrad von Wunnenstein, der sich nach Stethen schrieb, verschiedene Wiesen und Äcker von dem Grafen Ludwig von Württemberg. – Um die Mitte des 14. Jahrhunderts empfing Wilhelm von Kirchhausen die Vogtei über des Klosters Gut allhier als ein württembergisches von Vaihingen herrührendes Lehen (Sattler, Gr. 4. Fortsetzung Beil. S. 323). – Im Jahr 1400 wurde Dietrich von Gemmingen mit 1/3 des hiesigen Korn- und Weinzehnten von Graf Eberhard dem Milden belehnt; den 5. Juni 1584 verkaufte ein gleichnamiger Gemmingen sein Fünftel am hiesigen kleinen Zehnten gegen 31/2 fl. Jahresgült an die Gemeinde Stethen, während die Familie ihre sonstigen hiesigen Zehenten und Gefälle bis zum J. 1835 behielt (s. u.). – Den 5. Juni 1437 wurde zwischen den Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg einerseits und Eberhard und Reinhard von Neipperg andererseits durch den Grafen Bernhard von Eberstein wegen der beiderseitigen Ansprüche an die Vogtei des Dorfes Stethen dahin geurtheilt, daß die von Neipperg nicht mehr Recht haben sollten, als ihre Rechtsvorgängerin, die Jungfrau Else, welche die Hälfte von dem gehabt, was der Stab zu Stethen gegeben und davon gefallen; den 30. Juni 1587 verkaufte Reinhard von Neipperg alle seine bisher hier eigenthümlich innegehabte Gefälle und Güter, es sei an Hofgütern, Zehenten, beständigen ewigen ablösigen oder flurlichen Geld-, Heller-, Frucht-, Gäns-, Hennen-, Hühner- und allen anderen Zinsen sammt deren anhangenden Rechten und Gerechtigkeiten um 1050 fl. an Herzog Ludwig von Württemberg; doch hatte die Familie noch nach dem Lagerbuch von 1606 Antheil an der niederen Gerichtsbarkeit (St.-A.). – Im J. 1440 besaß Konrad von Helmstadt hier einen Lehenhof. – Im 15. und 16. Jahrhundert hatte die Familie Aschmann Äcker und Wiesen hierselbst als württembergische Lehen, dieselben fielen jedoch im J. 1572 heim und wurden in Zinslehen verwandelt. – Auch wird die Familie von Seldeneck als Besitzerin eines hiesigen Burgstadels in späterer Zeit aufgeführt (Klunzinger 4, 207). – Das Stift Wimpfen war hier schon nach seinem Urbar von 1295 gefällberechtigt und besaß insbesondere 4/5 des großen und kleinen, sowie des Weinzehenten; den 5. Juni 1584 verkaufte es seine 4/5 des kleinen Zehenten an die Gemeinde Stethen, welche dafür an den bisher mit diesem Zehenten vom Stifte ausgestatteten Pfarrer 14 fl. Jahresgült zu zahlen übernahm. Seine 4/5 am großen Frucht- und Weinzehenten kamen bei der Säkularisation an das Großherzogthum Hessen, welches dieselben am 9. Sept. 1812 an die Gesellschaft Bube,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 425. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0425.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)