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Neipperg: den 8. Jun. 1302 verkaufte Waramund von N. 24 Malter Roggen und Gülten allhier dem Kloster Maulbronn um 60 Pfd. Hllr. (St.-A.), den 2. Apr. 1331 Reinbot von N. mit seinem Antheil an der Burg N. auch seine Rechte zu seinem Gut zu Schwaigern an Leuten in Dorf in Wald oder an Feld um 110 Pfd. Hllr. dem Grafen Ulrich von Württemberg (Sattler Gr. 1. Forts. 123). Das letztere Haus hatte schon im 14. Jahrhundert die hiesige Vogtei, welche es nach dem Lehenlagerbuch von 1344–91 an verschiedene Personen verlieh, so den 14. Juli 1344 an Reinhard von Neipperg („die Vogtei, die des von Hirschhorn war“), ferner an Heinrich von Laufen („einen Theil an der Vogtei“), an Kuntz vom Stain von Neipperg („das Viertel der Vogtei zu Schwaigern dem Dorf in dem Graben“). Den 9. Jan. 1366 gab Heinrich Göler von Neipperg an seine Schwestersöhne, drei Gebrüder von Sachsenheim, alle seine hiesigen Güter, darunter „die Lehnung und die Kastvogtei zu der Kirche und dem Kirchensatz mit allen Rechten und Zugehörden“, und im J. 1370 empfingen diese drei von Württemberg zu Lehen „das Viertel bei der Kirche, das des alten Gölers von Neipperg war“. Den 22. Okt. 1377 erhielt nun aber Eberhard von Neipperg als württembergisches Lehen nicht nur die seinem Vater Reinhard zugestandene Vogtei, sondern auch die Güter, welche Konrad von Neipperg, genannt vom Stain, hieselbst inne hatte, ausgenommen den nicht zum Lehen gehörigen Zehenten, und seit dem 30. Juli 1420 wird Schwaigern das Dorf ohne den Zehenten als württembergisches Mannlehen der Familie Neipperg bis in die neuesten Zeiten aufgeführt.

Die hohe Obrigkeit und niedere Vogteilichkeit, das jus episcopale u. s. w. allhier stund somit in der Folge der Familie Neipperg als solches Mannlehen zu, und die Stadt steuerte zum Ritterkanton Kraichgau. Den Blutbann erhielten Eberhard und Reinhard von N. im J. 1444 von K. Sigmund als Reichslehen. In Folge des Tagsbefehls Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 nahm Württemberg in diesem Monat als Landesherr Besitz von der Stadt, und durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde die Einverleibung ins Königreich vollendet.

Wann Schwaigern Stadtgerechtigkeit erhielt, ist nicht nachweisbar.

Als Einzelnheiten aus seiner Geschichte sind folgende hervorzuheben. Den 12. Febr. 1436 gab K. Friedrich III. dem Flecken S. auf Bitten Wilhelms von N. die Erlaubniß, jährlich zweimal einen Markt, auch alle Dienstage einen Wochenmarkt halten zu dürfen. – Während des 30jährigen Krieges brach am 25. April (5. Mai) 1622, der Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach mit ungefähr 15–20.000 Mann, 20 Geschützen und 1800 Rüstzeug- und Gepäckwagen von Schwaigern auf, um Tilly nachzufolgen, verlor aber schon am 26. d. M. die Schlacht bei Ober-Eisisheim

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 415. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0415.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)