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an Gr. Eberhard den Erlauchten von Württemberg (vgl. ob. S. 179). Auch die andere Hälfte des Dorfs kam wohl bald darauf, vielleicht mit dem Reste von Brackenheim, an Württemberg und im J. 1380 erscheint der Ort in der Widdumsverschreibung der Gräfin Antonia von Württemberg (s. ob. VII, 1).

In den J. 1295–6 kommt ein hiesiger Schultheiß Berthold vor. Daß der Ort früher Stadt- und Marktgerechtigkeit gehabt, dieselbe aber veräußert habe, beruht nur auf Chronikennachricht und Volkssage, urkundlich ist der frühere Stadtcharakter nicht nachzuweisen, auch hat man erst seit dem Ende des 15. Jahrhunderts Kenntniß von einer Ummauerung des Ortes (s. ob.). – Das noch in der Gemeinderegistratur vorhandene auf Pergament geschriebene Dorfrecht von 1484 ist dem von Nordheim ähnlich. – Im J. 1556 wurden hier, wegen der dabei vorkommenden Obscönitäten und namentlich auch Mißbrauches des Eides, zwei alte Volksgebräuche abgeschafft, das sog. Gauchgericht und der Rebstock, welche am Pfingstmontag stattzufinden pflegten.[1] – Den 10. Januar 1700 verkaufte die Gemeinde ihren See an die Herrschaft Württemberg. In der betreffenden Urkunde heißt es, der Ort habe kein Siegel; heutzutage führt er als solches eine Mönchskutte.

Schon im J. 1296 erscheint ein Leutpriester Konrad an der dem h. Lambert geweihten Kirche; im J. 1351 kommen ein Pfarrer und Frühmesser hier vor (s. ob. VII, 2), im J. 1376 Pfaff Berthold Glen (Mone 5, 78). Den 6. Dec. 1443 vertauschte Graf Ludwig von Württemberg gegen verschiedene sonstige Besitzungen, darunter 40 M. Wiesen und eine Kelter dahier, an das Kloster Frauenzimmern, unter Anderem die hiesige Kirche mit allen Rechten, Gülten, Nutzungen und Zugehörden und behielt sich nur die Bestätigung des von dem Kloster ihm zu präsentirenden Pfarrers vor, worauf dieses Kloster den 23. Febr. 1448 die Kirche inkorporirt erhielt (Mone 4, 205. 314). Den 28. Jan. 1519 wurden Streitigkeiten zwischen dem Kloster und dem damaligen Pfarrer wegen der Kompetenz des letzteren, des Baues des Pfarrhauses und der Pfarrscheuer durch päbstliche Kommissarien entschieden (Mone 4, 336). Das Kloster besaß damals außer der Kirche und dem Kirchensatz hier noch ein Widdumgut (im J. 1456 als Erblehen hinausgegeben; Mone 4, 320), Hellerzinsen, Zinshühner, Weingülten. – Den 6. Febr. 1541 verkaufte das Kloster zum h. Grab in Speier seinen hiesigen Zehentbesitz


  1. Diese Gebräuche und ihre Abschaffung sind ausführlicher dargestellt in Württemb. Jahrb. 1837 S. 412 ff. und darnach Klunzinger 3, 185 ff., doch finden sich daselbst einige Unrichtigkeiten: nicht der Ladenmeister, sondern die betreffenden 2 Bürger hatten zu schwören gehabt; nur diese 3 Personen wurden mit Thurmstrafe belegt; sie, die Richter und der Schulmeister wurden 1 Jahr von allen öffentlichen Zechen ausgeschlossen.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 394. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0394.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)