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Flehingen, wobei seine Vettern Hennel, Sifried und Wilhelm mit ihm siegeln (Mone 5, 71 ff.). Den 17. Jan. 1416 werden genannt der Edelknecht Symond von N. und seine Gattin Hedwig von Oberkein als Verkäufer von Leibeigenen zu Knittlingen und den 6. Jul. 1423 Hans von N. als Siegler Heinrichs von Gärtringen (St.-A.), im J. 1428 Seyfried und Hans von N. (Klunzinger 4, 205). – Im Wappen führte die Familie zwei von der Rechten zur Linken laufende Schrägbalken (Mone 2, 244. 6, 332).

Ein Kirchherr an der dem h. Bartholomäus geweihten Kirche, in welcher vor der Reformation ein Marien-Altar und eine weitere mit einem Haus und einem Geistlichen versehene Pfründe sich befanden, erscheint schon im J. 1351 (s. ob. VII, 2). Das Patronat der Kirche, sowie ein großer Theil der Frucht- und Weinzehenten samt verschiedenen Gefällen stund dem Bisthum Worms zu; dasselbe verlieh alles dieses an verschiedene meist adelige Familien, welche dann das Patronatrecht nach Verhältniß ihres Antheils am Zehenten und den Gefällen abwechselnd ausübten. Solche Familien waren z. B. im J. 1406 die Massenbach und die Neuhausen, 1427 die Riexingen als Nachfolger der Klingenberg, 1470 die Lemlin von Thalheim, 1481 die Greck von Kochendorf als Nachfolger Wilhelm Böcklins vom Eutingerthal, 1483 die Wittstatt, 1529 die Frauenberg, 1560 die Lomersheim, 1616 die Göler als Nachfolger der Lemlin (s. Klunzinger 2, 149). – Den 15. Mai 1754 verglich sich Worms mit der Gemeinde Nordheim wegen der Steuer aus seinen hiesigen Gütern: 1/3 des Widdumgutes, dem Pfarrhaus mit Zugehörden, dem sog. Hofhaus, auch Kelter und dem ehemaligen alten Pfarrhaus- und Pfarrscheuren-Plaz, dahin, daß dasselbe gegen Entrichtung von 2000 fl. künftighin von aller Steuer frei sein solle. – Mit der Sekularisation des Bisthums Worms kamen der Kirchensatz und die betreffenden Zehenten und Gefälle an das Großherzogthum Hessen-Darmstadt. Das Patronat übt in Folge hievon der Großherzog von Hessen-Darmstadt noch heutzutage aus, dagegen wurden die Zehenten und Gefälle an eine Privatgesellschaft verkauft, welche den 20. Juli 1822 den Zehenten um 13.998 fl., das Widdumgut um 7002 fl. und die Zehentkelter samt der Zehentscheuer um 3500 fl. erwarb.

Es befand sich hierselbst auch mancherlei geistlicher Besitz: Dem Kl. Maulbronn schenkte den 1. Aug. 1241 Ludwig von Leinburg seinen Hof allhier und verkaufte den 25. Juni 1360 Albrecht Böckinger, Kirchherr zu Orendelsall, seinen halben Hof, wogegen das Kloster den 21. Dec. 1410 einen hiesigen Hof an Heinz Haas von Groß-Gartach vertauschte (St.-A.) Das Stift Wimpfen war hier schon nach seinem Urbar von 1295 gefällberechtigt. Den 18. Okt. 1307 stiftete der Wimpfener Dekan Gerold zu einer Pfründe in der Stiftskirche „duo jugera sita in terris villae Northeim, quae jugera dicuntur Scheherhusen“, sowie ferner 2 Gefässe mit Wein und seinen Weinberg in der Nordheimer Mark Hebsach für zwei ewige Lichter zu Ehren des h. Bartholomäus und des h. Nicolaus allda (St.-A.) Demselben Stift

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 368. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0368.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)