Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Reinhard von N. Den 19. Apr. 1429 wurde Eberhard von N. mit dem ganzen Orte von Baden belehnt und blieb derselbe von nun an badisches Lehen der Familie; durch Vergleich vom 27./28. Sept. 1753 jedoch wurde das lehensherrliche Obereigenthum für die Zeit des Bestehens der Familie quiescirt (s. ob. S. 301) und in Folge des Gesetzes vom 9. Aug. 1862 durch großherzogl. Entschließung vom 18. März 1864 der lehenbare Charakter des hiesigen Besitzes der Familie aufgehoben, während derselbe seine Eigenschaft als Stammgut noch beibehalten hat. – Schon nach dem Speirer Diöcesanregister aus dem 15. Jahrhundert hatte die Familie das Patronat der Kirche allhier und sie besitzt dasselbe noch heutzutage.

8. Zu Berwangen. Den Erpfenhof zu Berwangen kaufte ums J. 1562 Philipp von N. der Familie Angelloch ab, und derselbe blieb württ. Mannlehen der N., bis er im J. 1806 unter badische Lehensherrlichkeit und Landeshoheit kam. Die aus diesem Hofe bezogene Gült ist aber jetzt allodificirt worden. Durch Erbschaft und Kauf machte die Familie in neuerer Zeit noch bedeutende Erwerbungen allhier, hinsichtlich grundherrlicher Rechte 3/4, hinsichtlich der Domänen die Hälfte.

Unbedeutenderen oder nur vorübergehenden Besitz hatte die Familie an folgenden Orten:

1. In Württemberg. Im Oberamt Brackenheim. Zu Brackenheim, Botenheim, Dürrenzimmern, Güglingen mit Blankenhorn, Haberschlacht, Hausen a. d. Z., Nordheim (s. die Ortsbeschreibungen). – Im Oberamt Besigheim. Freudenthal, Gut und Dorf, war 1692/96 im Besitze Eberhard Friedrichs von N. (O.-A.-Beschr. Besigheim 176). Zu Hofen: Die Familie war schon 1571 Theilhaber am Ort, verkaufte aber in den J. 1579 und 1582 je 1/4 desselben an Württemberg (eb. 204). Zu Laufen: Korngülten als württembergische Lehen 1372; Zehenten des Konz von N. allhier wurden im J. 1379 schiedsrichterlich als württembergische Lehen erklärt (Jäger Heilbronn 1, 163). – Im Oberamt Heilbronn. Zu Heilbronn: um 1476 Zehenten (Klunzinger 4, 40). Groß-Gartach: Hofgüter (Klunzinger 4, 47). Der halbe Forst zu Thalheim und die Fischentz zu Horkheim, im J. 1353 als württembergische Lehen (Klunzinger 4, 32). Zu Kirchhausen: 1440 Antheil am Orte (St.-A.). – Im Oberamt Leonberg. Zu Heimsheim ums J. 1360 Antheile am Zehenten (St.-A.). Zu Merklingen im J. 1281 Zehenten (s. o.). Zu Münchingen: zu verschiedenen Zeiten erwarb die Familie hier Zehentrechte, so 1362, 1384, 1407, vertauschte aber im J. 1448 all ihren hiesigen Zehentbesitz an das Kl. Bebenhausen. – Im Oberamt Ludwigsburg. Antheil an Beihingen in der 2. Hälfte des 17. Jahrh. durch Erbschaft von der Familie Hallweil (O.A.-Beschr. Ludwigsb. S. 192). – Im Oberamt Marbach. Das Öffnungsrecht der Burg Beilstein verschrieb den 22. Jan. 1456 Gr. Ulrich von Helfenstein für geliehene 200 fl. und den 4. Theil der Beute, welche durch Straßenraub dahin gebracht wurde, dem Eberhard von N., allein Graf Ulrich von Württemberg brachte im J. 1457 Burg und Stadt mit bewaffneter Hand wieder an sich (vrgl. Stälin 3, 506). – Im Oberamt Nagold. Mit dem Schlosse Mandelberg bei Bösingen wurde vom Markgrafen Bernhard von Baden († 1431) Heinrich von N. belehnt unter der

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0350.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)