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1524 ist ausdrücklich von Burgstall, Kelter und Gütern zu Neipperg die Rede. Übrigens vertauschte, beziehungsweise verkaufte die Familie Gemmingen in den J. 1711 und 1729 von diesem ihrem Lehen an die Familie Neipperg 129 M. Wald bei Neipperg auf dem Heuchelberg, von welchen im Verlaufe der Zeit die Neipperg 115 M. in Besitz bekamen, die in besonderen Lehenbriefen verliehen werden.

Im 14. Jahrhunderte nannten sich Mitglieder der besonders in Ravensburg (bad. B.-A. Eppingen) angesessenen Familie Göler „von Neipperg“, hatten somit hier auch nicht unbedeutende Besitzungen; so: im J. 1331 „die zwei Göler von Niperg Gebrüder, Edelknechte“, Zeugen Reinbots von N. in der oben genannten Urkunde, ferner Heinrich Göler von N., welcher den 9. Jan. 1366 seinen Schwestersöhnen Johann, Kuntz und Bernolt von Sachsenheim seinen Theil an der Burg mit allen Rechten und Zugehörden, Lehen und Eigen, und all sein Gut, insbesondere die Lehnung der Kirche, die Kastvogtei und den Kirchensatz zu Schwaigern übergab.

Das neippergische Lehen wurde unter verschiedene Glieder, beziehungsweise Linien der Familie selbst verschiedentlich getheilt, so namentlich seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in die vordere Burg samt den dabei umliegenden Gebäuden und Plätzen und ein Viertel am Flecken daselbst, samt dem halben Theil der Malefiz, Zu- und Eingehörungen, und in die hintere oder neue Burg mit den darum liegenden Gebäuden und Plätzen, drei Viertel am Dorfe, samt dem halben Theil der Malefiz, mit Zu- und Eingehörungen, welche beide Hälften übrigens Eberhard Friedrich im J. 1708 wieder in seiner Person vereinigte. In Folge der von seinem Sohne, dem Grafen Wilhelm Reinhard, im J. 1772 eingeführten Primogeniturordnung sind sie dies auch seither, wenngleich sie stets durch gesonderte Lehenbriefe verliehen wurden.

In Folge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Febr. 1803 kam Neipperg unter die bayrische Landeshoheit, von Bayern gelangte es an Baden und im Staatsvertrag vom 13. Nov. 1810 trat Baden die ausschließliche Landeshoheit über den Ort an Württemberg ab.

2. Zu Hausen bei Massenbach s. o.

3. Zu Klingenberg s. o.

4. Zu Schwaigern s. u.

5. Zu Stocksberg s. u.

6. Zu Bönnigheim, Erligheim, Gemmingen, Klein-Gartach, Cleebronn u. s. w. ist verschiedener Besitz zu nennen. Schon gegen das J. 1388 erkaufte Eberhard von Neipperg mit Diether von Gemmingen die Kurmainzer Lehen: 1/2 Schloß und Stadt Bönnigheim mit 1/2 Erligheim für 4500 fl. und errichtete im J. 1388

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0348.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)