Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

unverschuldbaren Fideicommiß mit Primogenitur-Ordnung erklärt wurden. Die neuesten Normen in dieser Hinsicht gibt das Testament des Grafen Adam Adalbert von N. vom 27. Jan. 1829, zu dessen näherer Erläuterung seine 4 Söhne den 25. Juli 1833 ein Familien-Statut – mit Nachträgen vom 17. und 30. Mai, 20. Juni und 6. Juli 1834 – errichteten; die Bestätigung dieser Bestimmungen erfolgte von Seiten Württembergs den 22. Jan. 1835 (Regbl. S. 234–243), von Seiten Badens den 5. Aug. 1846 (Regbl. v. 1853 S. 77).

Die Familie trat früh der Reformation bei, denn schon im J. 1531 bat der Rath zu Heilbronn den Wolf von N. um seinen evangelischen Prediger, damit er mit anderen Predigern der neuen Lehre aus anderen Orten mit den dortigen Mönchen disputiren helfe; Wolf sagte es mit denen von Gemmingen zu, jedoch kam die Disputation nicht zu Stande (Klunzinger 4, 43). Daher nahm auch im 30jährigen Kriege der kaiserliche Rath Graf Max von Trautmannsdorf die neippergischen Güter in Besitz, gab sie aber nach Abschluß des westphälischen Friedens wieder heraus. In Folge der österreichischen Dienste wurde die Familie wieder katholisch, wahrscheinlich zuerst Graf Wilhelm Reinhard. Die zur evangelischen Religion sich bekennenden neippergischen Unterthanen blieben übrigens evangelisch.

Das neippergische Wappen, wie es schon auf Siegeln von 1281, 1289 ff. vorkommt (Mone 2, 217. 4, 352), sind drei Ringe, 2, 1 gestellt, und zwar silbern in rothem Feld. Die Devise ist: virtus sudore paratur.

Gleichnamige Familien gab es auch in Österreich, Sachsen, der Schweiz; eine Verwandtschaft mit denselben ist nicht nachweisbar, auffallend ist es jedoch, daß die Nydberg in der Schweiz, deren unfern Ragaz gelegene Feste im J. 1437 von den Sargansern verbrannt wurde, mit unseren Neipperg dasselbe Wappen führten (Joh. Stumpf Schweizerchronik Ausg. Zürich 1606 S. 640). Durch Heirath verbunden erscheint das Geschlecht in früheren Zeiten namentlich mit den Liebenstein, Gemmingen, Massenbach, Handschuchsheim, Rüd von Kollenberg, Späth, Stöffeln, Sickingen, Bubenhofen, Züllenhart, Göler, Venningen, Sachsenheim, Menzingen u. s. w. – Eine neue Familie bildet der Sohn des Grafen Adam Adalbert und der Erzherzogin Marie Louise, Wilhelm Albrecht, Graf von Montenuovo, durch kaiserliches Diplom vom 13. Aug. 1864 in den Fürstenstand erhoben, k. k. General der Kavallerie[b 1], welcher in den österreichischen Kämpfen der Jahre 1848–49 in Italien und Ungarn und wiederum in Italien im J. 1859 mit Auszeichnung diente.

Die hauptsächlichsten Besitzungen der Familie waren, beziehungsweise sind noch heutzutage:

1. Zu Neipperg. Die hiesige Burg, beziehungsweise Burgen, die vordere oder untere und die hintere oder obere oder neuere, mit


Berichtigungen

  1. Korrektur in Beschreibung des Oberamts Brackenheim S. 451: S. 346 lies General der Kavallerie statt Feldmarschalllieutenant.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0346.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)