Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

hiesiges Gut, worüber Ulrich von Magenheim Vogt war, (Mone 6, 205) und den 11. Nov. 1343 einen hiesigen Hof (St.-A.). Endlich hatte wenigstens in späterer Zeit das Stift Odenheim hier einen Gülthof (St.-A.).

Nach dem Ort nannte sich in alter Zeit eine adelige Familie. Als deren Mitglieder kommen vor: um 1110 Wecil und Gertrud (s. ob.); um 1160 Heinrich und sein gleichnamiger Sohn als Zeugen Adelhelms von Schwaigern (Cod. Hirs. 50a); den 1. März 1254 Jutta, Gemahlin des Ritters Heinrich Binzherre; den 16. Nov. 1255 S. v. M., Kanoniker zu Sindelfingen (St.-A.); im Sept. 1262 Konrad als Beschädiger des Domkapitels zu Speier in dessen Gütern zu Horrheim (Remling Urkb. 1, 295); den 1. Sept. 1265 Konrad, Großkeller zu Herrenalb, Zeuge des Markgrafen Rudolf I. von Baden, den 26. Okt. 1265 Konrad, Vogt von Vaihingen, genannt von Meimsheim, Zeuge Gottfrieds von Vaihingen, den 24. Sept. 1271 dreier Herrn von Elchesheim, den 22. Nov. 1272 der Adelhaid Wittwe Werners von Lehningen (Mone 1, 357. 358. 377. 479).

Als weltliche Besitzer allhier erscheinen außer den schon genannten: gegen Ende des 12. Jahrhunderts die Pfalzgrafen von Tübingen (s. u.); Konrad von Magenheim, welcher den 30. Mai 1279 einen hiesigen Hof an das Erzbisthum Mainz abtrat (Remling Urkb. 1, 359), Heinrich von Hausen im J. 1341 Besitzer eines Hofes (St.-A.)

Württemberg kommt gegen Ende des 14. Jahrhunderts als hier berechtigt vor, ohne daß über die Zeit und die Art seines hiesigen Erwerbes etwas Genaueres bekannt wäre, möglicherweise überkam es denselben mit Brackenheim u. a. Orten von der Familie Magenheim. Graf Eberhard der Greiner zog die allhier gelegenen Güter des Hans von Ruchsingen Bürgers zu Heilbronn als verfallene Lehen ein, weil derselbe die Belehnung nicht nachgesucht hatte; der deshalb mit der Stadt Heilbronn entstandene Streit wurde jedoch den 19. Jun. 1379 durch Schiedsleute dahin entschieden, daß diese Güter württembergische Lehen seien (Steinhofer 2, 414). Sowohl in der Widdumsverschreibung der Gräfin Antonia von 1380 und in der Erbhuldigung von 1383, als auch bei der Verpfändung von Niedermagenheim um den Wendepunkt des 14. und 15. Jahrhunderts wird der Ort aufgeführt (s. ob. S. 208).

Allein Württemberg besaß nicht ausschließlich die Herrschaft allhier, sondern auch die Familie von Gemmingen hatte Theil am Orte, vielleicht ursprünglich Pfandbesitz von Württemberg her. Den 27. Dec. 1402 versetzte Konrad Dachs, hiesiger Kirchherr, Kanzler und Schreiber der Herrschaft Württemberg, an Dietrich von Gemmingen um 200 fl. die Pfandschaft, die er bisher von Fritz von Urbach, seiner Gattin Anna von Sachsenheim, und von Ripp von Wil gehabt hatte, betreffend Güter, Zinse und Gülten zu Meimsheim, innerhalb und

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0326.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)