Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 kam der Ort zuerst unter die badische Landeshoheit, allein den 18. Nov. 1806 trat Baden die ausschließliche Souveränität über denselben an Württemberg ab.

Übrigens war die Familie von Massenbach nicht die einzige, welche hier Besitzungen hatte. Schon der Traditionencodex des im J. 1234 dem Erzstift Mainz inkorporirten Klosters Lorsch führt eine hiesige Hube als Eigenthum des Klosters auf (Cod. Lauresh. nro. 3655). Im J. 1267 trug Ritter Reinboto von Kirchheim, im J. 1282 Dietrich von Hohenstein einen hiesigen Hof dem Konrad von Magenheim zu Lehen auf (Gabelk., Mone 2, 219). Das Stift Wimpfen erscheint nach seinem Urbar von 1295 hier gefällberechtigt und den 18. Okt. 1307 bewidmete der dortige Dekan Gerold eine Pfründe dieses Stifts mit 2 Höfen allhier (St.-A.). Den 21. Dec. 1319 verkaufte Agnes von Neipperg, Wittwe Heinrichs von M., die von ihrem Gatten ererbte Burg Massenbach um 450 Pfd. Hllr. an den Grafen Eberhard den Erlauchten von Württemberg (Sattler Gr. 1. Forts. Beil. 57), ein Erwerb Württembergs, welcher jedoch nur vorübergehend war. Den 16. Sept. 1467 bestätigte K. Friedrich III. dem Eberhard von Neipperg die Übergabe und Verschreibung etlicher Reichslehen, welche sein Schwiegervater Berthold von M. zu seinen Gunsten machte, mit Namen: seinen Theil am Schloß Massenbach, 2 Drittel am Zehenten in der Mark daselbst, Salzhofen alles mit Zugehör, 25 M. des Walds gen. der Piechstal, 15 M. Ackers gelegen auf dem Hagenpusch in Sweigerer Mark und 4 M. Wiesen in derselben (Chmel Regg. K. Friedrich III. 1, 522).

In kirchlicher Beziehung ist folgendes hervorzuheben. Massenbach war ursprünglich Filial von Schwaigern, bis die Herren von Neipperg eine eigene dem h. Georg geweihte Kirche hier stifteten, in welcher zwei Altäre, der Jungfrau Maria (mit einem Kaplan) und des h. Sebastian, sich befanden. Die Neipperg hatten daher auch das Recht, die Stelle des Pfarrers und der übrigen kirchlichen Diener zu besetzen, übertrugen dasselbe jedoch im J. 1531 an Wilhelm von Massenbach und seine Erben, die es noch heutzutage ausüben. Den 25. Okt. 1717 trat die katholische Linie der von Massenbach (s. u.) alle ihre Rechte auf Kirche und Schule unter Lossagung von allen dießfallsigen Verbindlichkeiten an die evangelische Linie ab. Den 23./30. Dec. 1834 wurde durch das kgl. Obertribunal ein Streit zwischen der Gutsherrschaft und der Gemeinde wegen der Baulast der Kirche u. s. w. dahin entschieden, daß die erstere den Heiligen, soweit derselbe nicht zureiche, bei der Baulast von Kirche, Kirchthurm, Kirchhofmauer und Pfarrhaus zu vertreten habe; wegen einiger noch strittiger untergeordneter Punkte verglichen sich beide Theile im J. 1844.

An hiesigen Zehenten besaß die Familie von Massenbach, was den großen Zehenten betrifft, von alten Zeiten her 2/3 auf der ganzen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0313.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)