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den Gottesdienst allhier besorgen sollen. Als die Stadt an Württemberg gekommen, machte dieses zuerst auch Ansprüche an den Kirchensatz, allein den 24. Jul. 1342 bezeugte Graf Ulrich III., nachdem ihm die betreffenden Urkunden vorgelegt waren, daß er sich aller Ansprache an den gedachten Kirchensatz und Lehenschaft der Kirche verziehe und das Kloster an seiner Gerechtigkeit nicht mehr irren wolle (Sattler Grafen 1. Forts. 151), und den 27. Mai 1449 versprach Graf Ludwig von Württemberg der hiesigen Güter des Klosters Schutz- und Schirmherr zu sein, wie er das bisher gethan und in des Klosters Nöthen mit der That bewiesen (Steinhofer 2, 906). – Den 20. Dec. 1396 inkorporirte Pabst Bonifacius IX. die Kirche obigem Kloster. Übrigens war dieses Kloster selbst schon im J. 1207 der Probstei Denkendorf einverleibt worden, und daher wird in den allgemeinen Schirm- und Schutzbullen für diese Probstei, so K. Karls IV. vom 12. Okt. 1361 und K. Friedrichs III. vom 18. Juni 1442 (Besold doc. rediv. 479, 493) die Kirche zu Güglingen als in die Probstei zu Denkendorf gehörend aufgeführt.

Von mancherlei kirchlichen Stiftungen haben sich die Dokumente noch erhalten. So stifteten und dotirten den 27. Jan. 1349 der Schultheiß Berchtold und sein Sohn, der Priester Heinrich, den h. Nicolaus-, Marien-Magdalenen- und Katharinen-Altar in der Pfarrkirche, was der Wormser Bischof Salmann erst nach Bertholds Tode, den 23. Jan. 1350 bestätigte. Den 11. März 1359 bezw. 16. Okt. 1360 stiftete der schon genannte Berchtold Mesner den S. Jakobs-, drei Könige-, S. Katharinen- und S. Agnes-Altar, welche Stiftung an obigem 11. März der Probst zu Wimpfen, den 14. März 1359 das Kloster zum h. Grab und der Pfarrer Sigel zu Güglingen und den 4. Dec. 1360 der Bischof von Worms bestätigten. Den 11. Okt. 1445 wurde allhier eine Brüderschaft namentlich für ehrbare und christliche Leichenbegängnisse gestiftet und den 14. d. M. von Bischof Reinhard von Worms bestätigt. Den 12. Aug. 1471 stiftete die Brüderschaft des mittleren Altars an diesem Altar eine Frühmesse zu Ehren des h. Michael und aller h. Engel, S. Bartholomäus, S. Antonius und des h. Kreuzes, welche Stiftung der Bischof Reinhard von Worms den 7. Febr. 1472 bestätigte.

Den 21. Mai 1435 wurde ein Streit zwischen der Pfarrei und der Stadt wegen Haltung des Faselviehs durch das Kapitel zu Schwaigern entschieden und diese Entscheidung, da sich wieder Zweifel erhoben hatten, den 28. Okt. 1437 durch dasselbe noch genauer erläutert. Den 29. Nov. 1435 verglich sich das Kloster zum h. Grab einestheils mit der Gemeinde Güglingen wegen des Rechts zur Besetzung der Mesnerstelle: Schultheiß und Gericht sollen dem hiesigen Pfarrer 3 tüchtige Leute vorstellen, aus diesen der Pfarrer einen wählen und ihm das Amt in des Klosters Namen übertragen;

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 266. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0266.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)