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Klostergebäude baufällig, die Güter, welche an sich 250 fl. ertrugen, fast sämtlich verpfändet und es befanden sich im Kloster nur noch die hochbetagte Äbtissin und zwei Nonnen, wovon die eine geistesschwach war. Daher stellte Graf Eberhard im Bart an die Vorsteher des Cistercienserordens das Gesuch, das Kloster mit dem kaum zwei Stunden entfernten und demselben Orden angehörigen Kloster Rechentshofen zu vereinigen, allein es kam dies aus unbekannten Gründen nicht zur Ausführung, und der Zustand des Klosters wurde immer noch schlechter. Der Generalvikar des Cistercienserordens suchte zwar im J. 1520 durch Vermittlung des Abts von Maulbronn das Kloster wieder in neuen Stand zu bringen, allein letzterer erklärte, er sei nicht in der Lage, dies zu thun, und ebenso erfolglos war derselbe Schritt, den im J. 1522 Statthalter und Räthe bei seinem Nachfolger thaten. Im Jahr 1531 suchte noch der Abt Lukas von Herrenalb etwas Abhilfe zu schaffen, allein es war alles vergeblich und im J. 1543 wurden die beiden einzigen noch vorhandenen Klostersinsassinnen abgefertigt: die Priorin Agnes von Hohenheim den 29. Okt. mit 200 fl. und die Laienschwester Agnes Weberin den 28. Nov. mit 20 fl. Leibgedings, wozu noch bei beiden ihr Hausrath kam. Im J. 1548 war das Kloster in gänzlichem Verfall; im J. 1556 wurde die Kirche abgebrochen, das Gestein zum Theil zur Erbauung eines Hundestalls verwendet und 1557 kam eine der Glocken nach Güglingen.

Sehr besucht mag das Kloster wohl nie gewesen sein; im J. 1360 kommen Äbtissin, Priorin und Konventfrauen vor, somit scheint es damals wenigstens eine vollständig ausgebildete Verfassung gehabt zu haben. Genannt werden als Äbtissinnen: 1307 Elisabeth, 134. (Mone 4, 180; die letzte Ziffer der Jahreszahl ist nicht angegeben) Agnes, 1360 Mechtilde von Goisheim (d. h. Gochsen O.-A. Neckarsulm); als Priorinnen: 1443 Margarethe von Sachsenheim, 1450–1488 Magdalene von Sachsenheim, 1514 Dorothea von Göler, 1543 Agnes Bombastin von Hohenheim.

Schutzvögte des Klosters waren ursprünglich als Stifter die Herrn von Magenheim, später, als die Rechtsnachfolger in den größten Theil der magenheimischen Besitzungen, die Grafen von Württemberg. Den 26. Aug. 1325 bezeichnete der Offizial des bischöflich-speierischen Hofgerichts genauer die den Stiftern aus der Fundation des Klosters fließenden Rechte, welchen die Verpflichtung zum Schutze des Klosters gegenüberstehen. Sollte das Kloster in Zukunft sich einen anderen Schirmherrn suchen, so erklärte Graf Ludwig von Württemberg den 6. Dec. 1443, daß es dann ihm, seinen Erben und Nachkommen verfallen sein solle. Die vogteilichen Abgaben an Württemberg bestanden in einem Karch Vogtheues, 14 Maltern Haber, 7 Pfd. Hllr., 26 Erndhühnern, alles jährlich nach Güglingen zu liefern (Mone 4, 204).

Den 6. Feb. 1418 übertrug der Cistercienserordens-General die

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0248.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)