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sowie die noch zu nennende von 1307, nicht die St. Martinspfarrkirche, sondern die ursprüngliche Kapelle) mit allen Zugehörungen, bewog die 4 Chorherren des Cyriakusstiftes zu Gunsten des Cistercienserordens auf ihre Pfründen zu verzichten und setzte die Nonnen von dem benachbarten Lauterstein (vgl. u. Hausen bei Massenbach) in diese Kirche ein. Nicht ganz klar ist, ob damals die Nonnen in Zimmern wirklich schon eingegangen waren, oder ob es sich hier um die Vereinigung der zwei getrennten Vereine zu Lauterstein und zu Zimmern handelte, oder ob die schon in Zimmern befindlichen, seit Kurzem aber erst dahin gekommenen Klosterfrauen unmittelbar vorher einige Zeit in Lauterstein waren und in der Urkunde noch als die Nonnen von Lauterstein bezeichnet werden. Ausdrücklich verordnete Erkinger hiebei (wohl im Hinblick auf die früheren Ortswechsel der Nonnen), wenn die Nonnen eine Ortsveränderung vornähmen, solle die ganze Schenkung nichtig sein und aller Besitz des Klosters im Zabergäu an ihn und seine Erben zurückfallen und behielt sich und seinen Erben das Recht der Schirmer und Stifter vor. Güter zu Lauterstein verkauften die Nonnen im J. 1292 um 100 Pfd. Heller an den Pfarr-Rektor zu Jöhlingen, Schwicker von Bruchsal, und erwarben sich mit dem Gelde 20 Malter Korn, 1 Fuder Wein und 2 Pfd. Heller, um damit ein ewiges Licht auf dem Marienaltar und zwei bei Nacht brennende Lampen vor dem Nicolausaltar und im Krankenhaus anzuschaffen.

Dem Kloster blieb der Name Marienthal, doch kommt schon im J. 1277 einfach „claustrum dominarum in Zimern“ (Mone 2, 102), das deutsche „Kloster Frauenzimmern“, vor. Das Siegel des Konvents zeigte die Verkündigung Mariä mit der Umschrift: S. Conventus vallis Ste Marie (z. B. Urk. v. 1360).

Das Kloster hatte sich mehrerer päbstlichen Schirm- und Schutzbullen zu erfreuen. So bestätigte ihm den 3. Mai 1268 Pabst Clemens IV. alle von seinen Vorfahren ertheilten Freiheiten und ebenso alle von Königen, Fürsten oder Anderen bewilligten Freiheiten und Befreiungen von weltlichen Abgaben, sah sich aber an demselben Tage veranlaßt, wegen Bedrückungen und Belästigungen des Klosters, desgleichen – wie auch noch später, den 1. Aug. 1282, Pabst Martin IV. – wegen Wiederzurückbringens veräußerter Güter desselben Anordnungen zu treffen. – K. Heinrich VII. nahm es auf inständiges Bitten seines Kanzlers, des Abts Heinrich von Villers in Brabant, den 15. Aug. 1309 in seinen und des Reiches besonderen Schutz und befreite es wenigstens im Allgemeinen, d. h. wenn nicht der König selbst es verlange, von der bisherigen Verpflichtung zur Stellung von Frohnfuhren.

Die dem Kloster im J. 1246 geschenkte Kirche bezw. Kapelle genügte demselben nicht, weßhalb es einen Neubau beabsichtigte und

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0246.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)