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zugethane Gemeinde Cleebronn mit der württembergischen daselbst in dasiger württembergischer Kirche von nun an und bis zu ewigen Zeiten eingepfarrt und vereinigt bleiben sollte. Beide Gemeinden sollten einen gemeinschaftlichen Pfarrer und Schulmeister, auch Kirchhof, gleichmäßige Gottesdienstordnung, Kirchendisciplin u. s. w. haben. Auf dem Michaelsberg wurde sofort im J. 1738 wieder öffentlicher katholischer Gottesdienst eingeführt und den 22. Okt. 1739 verglichen sich der Kurfürst Philipp Karl von Mainz und der Graf von Stadion dahin, daß der Graf, gegen einen von der mainzischen Hofkammer zu erlegenden Zuschuß von 3000 fl., die Kirche mit Anschaffung der Utensilien, Paramenten, Stellung der Altäre und Zugehörden u. s. w. gehörig versehen und an die Kirche ein solides Domicil für zwei Kapuzinerpriester und einen Bruder aufbauen, sowie daß der Graf und die Kammer zum Unterhalt jener Religiosen jährlich je 300 fl. verwenden sollten (St.-A.). Hierauf wurde mit der Wiederherstellung der Kirche (vgl. Klunzinger 1, 65 Anm.) und der Erbauung des Hospizes begonnen, wobei Maurermeister Banhard von Ludwigsburg die Sache unter Aufsicht des Br. Ägidius leitete (s. o.), und die Reste der auf dem Berge befindlichen Burg Ober-Magenheim benützt wurden. Am Pfingstmontag 1740 hielten die neueinzogenen Kapuziner aus der fränkischen Provinz (deren Liste s. Klunzinger 1, 69 f.) ihren ersten öffentlichen Gottesdienst, und den 29. Jan. 1757 gewährte Pabst Benedikt XIV. für den Besuch der Kirche am Michaelstage einen Ablaß auf 7 Jahre (1. Ber. über den Alterth.-Verein vom Zabergäu S. 11).– Jetzt machte das Bisthum Speier wieder seine Diöcesanrechte geltend, und beanspruchte insbesondere das Recht, die Kirche zu benediciren, und den Kapuzinern die Licenz des Celebrirens und der Administration der Sacra zu ertheilen, wie denn auch noch im Staatshandbuch von 1802 diese Kirche als in die Speirer Diöcese gehörig aufgeführt wird. 1

Mit der Herrschaft Bönnigheim erkaufte Herzog Karl Eugen von Württemberg den 3. Jan. 1785 auch den Michaelsberg. Er versprach dabei den öffentlichen katholischen Gottesdienst hierselbst ungekränkt zu belassen. Zu dem Zwecke sollte er jedes Jahr 600 fl. an das Hospiz verwenden und, auf daß diese Summe gesichert bleibe, ein Kapital von 30.000 fl. an Kurmainz zu dessen freier Disposition dergestalt baar bezahlen, damit dieses obige Summe alljährlich durch eine nahegelegene Kellerei – es war dies in der Folge die Kellerei Neudenau – berichtige. Nach Auflösung des kurmainzischen Staates im Anfange des 19. Jahrhunderts wurde obige Rente von 600 fl. von dem Fürstprimas von Aschaffenburg vom 1. Dec. 1802 an auf die Renten dieses Fürstenthums privative übernommen, nach dem Übergange Aschaffenburgs an die Krone Bayern im Jahr 1814 aber von der dort bestehenden bayrischen Staatskasse bezahlt. Gemäß einem

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0220.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)