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dem Striche und Erbeimer zu Cleebronn, Mainzer Lehen, worauf der Erzbischof Peter den 2. Sept. 1309 die Grafen Heinrich von Spanheim und Rudolf von Löwenstein als Träger der Gräfin Anna belehnte (St.-A.).

Nach dem (im J. 1304 erfolgten) Tode des Grafen Albrecht von Löwenstein heirathete seine schon genannte Wittwe in zweiter Ehe den Markgrafen Rudolf (IV.) von Baden, was die Veranlassung gab, daß die Vormünder ihrer in erster Ehe erzeugten Söhne noch vor dem J. 1320 diese Burg, Bönnigheim und Zugehörungen an den genannten Markgrafen verkauften. Am 10. Mai 1329 erklärte einer dieser Söhne, Graf Nicolaus von Löwenstein, daß er obigen während seiner Minderjährigkeit zu Stande gekommenen Verkauf genehmige (Gatterer, allg. hist. Biblioth. 4, 360), und ersuchte am 11. d. M. den Erzbischof von Mainz als Lehensherrn um Belehnung des Lehensinhabers, des obigen Markgrafen Rudolf (Sachs, Gesch. von Baden 2, 130). Aber bereits im J. 1338 verkaufte der letztere die Burg und genannte Stadt mit allen dazu gehörigen Gütern, Herrschaften und Rechten, wiederum unter Vorbehalt der Lehensoberherrlichkeit für das Erzstift Mainz, an Friedrich von Sachsenheim und seine Erben (Würdtwein. Nov. subs. dipl. 5, 150. Vrgl. O.-A.-Beschr. Besigheim 152 und 153), und aus dieser Familie erscheint am 6. Jan. 1378 Ritter Konrad von Sachsenheim als zu Magenheim gesessen.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war der kurmainzische Antheil an Magenheim, d. h. die obere Burg, mit Neu-Cleebronn und Rauhenklingen an Wilhelm Nix von Hoheneck, genannt Enzenberger, für 800 fl. verpfändet, und nach seinem Tode erhielten in den J. 1492 und 1497 Jakob und Peter von Liebenstein die Pfandobjekte in derselben Weise (Gabelk.). Bis dahin hatte die Burg wohl ganz das Schicksal des sog. Liebensteiner Viertels von Bönnigheim getheilt, d. h. sie war aus sachsenheimischem Besitz in den Wernhers von Neuhausen gekommen; dieser hatte sie um 1400 an Kurmainz abgetreten und das letztere sie 1409 an Ludwig von Sickingen, 1436 an Heinrich von Wöllwarth, 1452 an Dietrich Späth, hierauf an den genannten Nix von Hoheneck verpfändet. (O.-A.-Beschr. v. Besigheim S. 155). – In der Liebensteinischen Familie vererbte sich dieses Pfand als Lehensbesitz, bis die betreffende Linie der Familie im J. 1657 mit Friedrich Albrecht erlosch. Hierauf ließ Kurmainz von den heimgefallenen Lehenstheilen Besitz ergreifen, allein wegen Magenheims wurde die wirkliche Besitzergreifung noch auf eine vorher abzuhaltende Conferenz mit Württemberg ausgesetzt. Ohne Zweifel waren die Verhältnisse dadurch etwas verwirrt geworden, daß eben diese Liebensteinische Linie seit 1592/3 auch das untere Schloß Magenheim und zwar als württembergisches Lehen besaß (s. u.) und das obere damals schon verfallen war. Weitere Verhandlungen sind nicht bekannt, allein

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0207.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)