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1. Böblingen. 117


ihm und seiner Gemahlin Clara, geb. Gräfin von Freiburg, gleichwohl am 17. November desselben Jahres lebenslänglich unter dem Namen einer Vogtei und Pflege den vollen Genuß der Burg und Stadt Böblingen nebst Kirchensatz, Wildbann etc. und die beiden genannten Dörfer; auch versprachen sie, wenn er außer der einzigen Tochter Anna, die ihm selbst zu berathen überlassen bleiben sollte, noch mehr Töchter bekommen würde, solche zu verheirathen oder in Klöster zu versorgen; auch die Söhne, die er noch bekommen möchte, bei solcher Pflegschaft zu lassen, welch’ letztere jedoch die Töchter nie ansprechen könnten. Damit die Unterthanen gegen jede neue Besteuerung und Beschwerde oder auch Veräußerung von Seiten des Grafen Götz sicher gestellt wären, fertigte derselbe und seine Gemahlin eine besondere Verschreibung aus und auch die Bürger von Böblingen etc. mußten eidlich geloben und sich ebenfalls durch eine eigene Verschreibung verpflichten, der dießfalls genommenen Abrede in Allem nachzukommen. Die Grafen von Württemberg versprachen dagegen der Gräfin Clara sie nach ihres Gemahls Ableben lebenslänglich bei der Pflege Böblingen zu lassen. Götz kam indeß durch seine Gläubiger noch so sehr ins Gedränge, daß er am 29. November 1357 sich genöthigt sah, seine Pflegschaft von Böblingen aufzugeben und solche mit allen Einkünften, dem zu Böblingen gehörenden Wald, dem Wildbann im Schönbuch und Glemswald, den Dörfern Dagersheim und Darmsheim, auch den geistlichen und weltlichen Lehen, welche zur Pfalzgrafschaft Tübingen, zur Stadt und Burg Böblingen und zur Grafschaft Calw gehörten, den Grafen von Württemberg für 14,500 Pfund Heller völlig abzutreten. Die Grafen übernahmen dagegen seine Verbindlichkeiten, gaben ihm für die, am Kaufschilling zurückbehaltenen 5000 Pfund Heller eine Versicherung auf die Steuer zu Stuttgart mit 500 Pfund und versicherten auch, den 6. März 1358, der Schwester des Grafen, welche im Kloster Weil den Nonnenschleier genommen hatte, das von ihren Brüdern ihr festgesetzte Leibgeding von 30 Maltern Frucht, auf die Höfe zu Böblingen angewiesen, und von 20 Pfund Heller jährlich, auf die Steuer zu Dagersheim verschrieben. Im Jahre 1360 ließ Graf Gotfried von der Kaufsumme 2000 Pfund Heller nach.

Indeß wollte dem Hause Württemberg dieser Besitz bald bestritten werden (Reyscher Statutarrechte 368); da verschrieben sich den 10. Januar 1383 die Gemeinden Böblingen, Dagersheim und Darmsheim, daß sie sich von dem Grafen Eberhard von Württemberg seinen Erben oder von der Herrschaft Württemberg nimmermehr entfremden wollen. Gleichwohl suchten die Tübinger Grafen vom Breisgau aus, wohin sie übersiedelt waren, noch lange Zeit


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Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen117.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)