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70 VI. 1. Grundherrliche Verhältnisse.



VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Der größte Theil der grundherrlichen Rechte steht dem Staate zu.

Geschlossene Staatsdomänen sind in dem Bezirk nicht vorhanden, dagegen drei ritterschaftliche Güter: zu Dätzingen, zu Ehningen und zu Mauren, sowie eine hofkammerliche Domäne Schaichhof, bei Holzgerlingen. Einzelne Güter besitzt die Staatsfinanzverwaltung in Böblingen,


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Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen070.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)