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Über das Vermögen der Gemeinde, wie der Stiftungspflege, stehe Tabelle III.

Der große und der Weinzehente, welche früher die geistliche Verwaltung Bietigheim zu 5/12 und die Kellerei Sachsenheim zu 7/12 besaßen, sowie der kleine und der Heuzehente, wovon ehemals der Pfarrei 5/12 zustanden, sind nach dem Gesetze von 1849 gegen das Cameralamt Bietigheim mit einem Kapital von zusammen 16.581 fl. 31 kr. abgelöst worden. Der bestandene Blutzehente war schon früher gegen ein Ablösungskapital von 23 fl. 30 kr. zur Ablösung gekommen: er hatte sich auf Kälber, Schweine Lämmer, Hühner, Gänse und Enten erstreckt.

An sonstigen grundherrlichen Abgaben, welche das Cameralamt Bietigheim zu beziehen hatte, wurden die Geldgefälle im Betrage von jährlichen 19 fl. 19 kr., theils im Jahr 1835 mit 8 fl. 50 kr., theils im Jahr 1839 mit 110 fl. 3 kr., theils im J. 1847 mit 129 fl. 38 kr. Kapital und ebenso ein Frohnzins von 2 fl. 30 kr., im Jahr 1831 mit 40 fl. abgelöst.

Im Jahr 1847 kamen zur Ablösung: Gülten von vormaligen Erblehen, und zwar Roggen 50 Schfl. 6 Sri., Dinkel 38 Schfl. 2 Sri., Haber 55 Schfl. 5 Sri. Landachten von drei Jahren zusammen: Roggen 5 Scheffel 6 Simri, Haber 7 Schfl. 2 Sri., und Laudemien im Jahreswerth von 50 fl. 59 kr. gegen ein Ablösungskapital von zusammen 16.205 fl. 1 kr.

Nach dem Gesetze von 1848 wurde noch der jährliche Bodenwein mit 2 Eimer 12 Imi 6 Maas für 411 fl. 32 kr., und Theilwein aus vier- und sechstheiligen Weinbergen für 17 fl. 6 kr. gegen das Cameralamt abgelöst. Die Heiligen- oder Stiftungspflege hatte 15 fl. 26 kr. an Geldgefällen zu erheben, welche mit 247 fl. 10 kr. ebenfalls abgelöst worden sind.

Über die in der Nähe des Orts entdeckten römischen Alterthümer s. den allg. Theil.

Als alte Benennung des Dorfes findet man auch Kleinzimmern. Wegen der Ähnlichkeit der Namen läßt sich öfters nicht unterscheiden, welches Zimmern unter den in früher Zeit vorkommenden Orten Zimbra, Cimberen, jedesmals gemeint sei. Wahrscheinlich ist aber das Cimberen, wo das Kloster Odenheim im Jahr 1161 Güter besaß (Wirt. Urk. Buch 2, 135), Metterzimmern.

Die Herren von Sachsenheim trugen den Ort von den Grafen von Vaihingen, hierauf von Württemberg zu Lehen. Konrad von Sachsenheim wurde am 23. August 1364 von dem Grafen Eberhard von Württemberg damit belehnt. Am 8. März 1394 reversirte sich Hans von Sachsenheim, Edelknecht, gegen Württemberg über die Hälfte von M.,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 296. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0296.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)