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Über den sehr geordneten Gemeinde- und Stiftungshaushalt siehe Tab. III. An öffentlichen Stiftungen ist ein Fonds von 2000–2500 fl. vorhanden, deren Zinse zu Austheilung von Brod und Geld an Unbemittelte und zu Anschaffung von Schulbüchern für arme Kinder verwendet werden.

Ein Gemeindewaschhaus und drei öffentliche Backhäuser bestehen schon längst.

Durch die von Bietigheim nach Brackenheim führende Poststraße (Zabergaustraße), welche den westlichen Theil des Orts berührt, wie durch die, von ihr abgehende Staatsstraße (Königsstraße) nach Freudenthal, ferner durch Vicinalstraßen nach Besigheim, Klein-Sachsenheim und Freudenthal, wird der Verkehr vielseitig vermittelt. Im Ort befinden sich 3 steinerne Brücken und 2 Stege; für das frühere Brückengeld werden der Gemeinde vom Staat jährlich 121 fl. Ersatz geleistet.

Die Zehenten auf der Markung sind in Folge des Gesetzes von 1849 sämmtlich abgelöst. Mit Ausnahme eines Distrikts, von welchem die Meßnerei den großen und kleinen Zehenten zu beziehen hatte, gehörte der übrige Zehente zuletzt dem Hofcameralamt Freudenthal, zu 2/3 von der Kellerei Freudenthal und zu 1/3 vom Kloster Rechentshofen herrührend. Den übrigen kleinen und den Obstzehenten, welcher früher zu 1/3 dem Kloster Rechentshofen und zu 2/3 der Pfarrei Löchgau zustand, bezog zu 2/3 das Hofcameralamt und zu 1/3 die Ortsgemeinde. Der Weinzehente stand dem Hofcameralamt allein zu.

An dem Ablösungs-Kapital für sämmtliche Zehenten hat das Hof-Cameralamt 62.606 fl. 48 kr., die Meßnerei 6017 fl. 24 kr. und die Gemeindepflege 160 fl. zu empfangen.

An sonstigen grundherrlichen Abgaben wurden abgelöst: dem Hof-Cameralamt Freudenthal Geld- und Küchengefälle 20 fl. 14 kr., Gülten: Roggen 21 Scheffel 1 Sri., Dinkel 17 Scheffel 2 Sri., Haber 22 Sch. 4 Sri. Landacht auf 1 Jahr gerechnet: Roggen 1 Scheffel 7 Sri. Dinkel 4 Sri. 2 Vrl. Haber 2 Scheff. 5 Sri. Bodenwein 1 Eimer 5 Imi 1 Ms. Forstzins 12 fl. 3 kr., nach den älteren Ablösungsgesetzen für 7994 fl. 3 kr. Der Ortsheiligenpflege: Geldgefälle 11 fl. 6 kr., Ablösungs-Kapital hiefür 225 fl. 55 kr. Gülten: Roggen und Dinkel je 3 Scheffel 6 Sri., Haber 4 Scheffel 1 Sri., Ablösungs-Kapital 769 fl. 52 kr., die derselben Pflege zustehenden Landachten von 3 Jahren, zusammen Roggen 11 Scheff. 4 Sri., Dinkel 4 Scheff. 2 Sri., Haber 16 Scheffel, und ein Weingefäll von 5 Imi 1 Ms. sind noch nicht abgelöst.

Die erste Nennung des Dorfes fällt in den Anfang des 12. Jahrhunderts; damals erscheint Folpertus de Lochenkein in einer Urkunde des Klosters Hirschau (Cod. Hirsaug. 40a). Der freie Herr Beringer

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0290.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)