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eintrug. Das Pflastergeld wirft der Gemeinde im Durchschnitt jährlich 300 fl. ab. Die Heiligen und Armenkasten-Verwaltung ist für die ganze Gemeinde gemeinschaftlich. Im Jahr 1547 überließ Herzog Ulrich dem hiesigen Armenkasten die drei Heiligenpflegschaften Reginswindis, St. Nikolaus und heil. Kreuz, auch der Elenden Almosen und Bruderschaftspflegen sammt Häusern, Zins, Gülten, Gütern, Nutzungen und Zugehörungen (Klunzinger, 81, 82). Von besonderen Stiftungsfonds sind zu nennen: zu dem Maienfest 126 fl., zu Brod für Unbemittelte 524 fl., eine weitere zur Armenunterstützung durch Brod und Geld 300 fl. und zu Schulbüchern 531 fl.

Das älteste Stadtwappen ist ein einköpfiger Adler mit ausgebreiteten Flügeln (so an der Urkunde vom 2. Mai 1293). Später nahm die Stadt zu Wappen einen (heraldisch) rechts schreitenden Laufer mit einem Speer in der Linken und einem Brief in der Rechten im weißen Felde.

An die Stelle der Stadtschreiberei kam im Jahr 1826 das Amtsnotariat; es begreift, wie im allgemeinen Theil bemerkt, außer der Amtsstadt die Orte Ilsfeld und Schotzach (die früher hiezu gehörigen Orte Abstatt und Gruppenbach wurden wieder abgetrennt). Nach dem Abgang des Oberamtmanns 1808 erhielt Lauffen zum Ortsvorsteher einen Amtmann, bis nach der dermaligen Gemeinde-Organisation 1822 ein Stadtschultheiß gewählt wurde.

Das hiesige Hof-Cameralamt begreift nach den in den letzten Jahrzehenden vorgegangenen verschiedenen Zutheilungen folgende Gefällorte: Lauffen, Gemmrigheim, Hessigheim, Ilsfeld und Wüstenhausen, Kaltenwesten mit Itzinger und Pfahlhof, Liebenstein, Kirchheim, Wahlheim; sodann aus dem Marbacher Oberamtsbezirk: Mundelsheim, Ottmarsheim und Winzerhausen mit Holzweilerhof.

Was die grundherrlichen Verhältnisse betrifft, so sind an der Zehentberechtigung auf der Markung von Stadt und Dorf neben der Königl. Hofdomänenkammer auch die Herren von Liebenstein und die Stiftungspflege Lauffen betheiligt. Die verschiedenen Zehenten sind, mit Ausnahme des Weinzehenten, nach dem Gesetz von 1849 sämmtlich abgelöst, das Ablösungs-Kapital beträgt 90.990 fl. 45 kr.; und zwar zum Antheil der Hofdomänenkammer 79.855 fl. 58 kr.; der Freiherren v. Liebenstein 7580 fl. 23 kr. und der Stiftungspflege 3554 fl. 24 kr.

Sonstige grundherrliche Abgaben wurden nach den älteren Gesetzen von 1817 bis 1836, neben minder bedeutenden Beetgeldern und Gebäudezinsen, insbesondere abgelöst: gegen das Hofcameralamt Lauffen: Geldzinse 82 fl. 18 kr.; Gülten: Roggen 89 Scheffel, Dinkel 59 Scheffel, Haber 73 Scheffel 6 Simri, Gerste 1 Scheffel, Erbsen 2 Simri, Linsen 1 Sri.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 272. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0272.jpg&oldid=- (Version vom 13.2.2020)