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über den Stadtwald. (Näheres bei Klunzinger Zabergäu, 1, 88.) Aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und vom Jahr 1599 sind umfassende Stadt- und Gerichtsordnungen, welche die Ganerben für Bönnigheim erließen (Reyscher 430–471).

Die Ganerben-Familien sind folgende: Neben den Herren von Sachsenheim, welche B. als Mainzisches Lehen ursprünglich allein besaßen, kamen zwischen 1379–1388 die von Neuhausen in Mitbesitz. Wilhelm von Sachsenheim und Wernher von Neuhausen verkauften gegen 1388 1/2 Schloß und Stadt B. mit 1/2 Erligheim (damals an Württemberg verpfändet) für 4500 fl. an Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg; den 5. Januar 1391 veräußerten Wilhelm und Hans von Sachsenheim Gebrüder ihr Viertel an Burg und Stadt Bönnigheim und ein Viertel an Erligheim mit Zugehör an den Erzbischof Konrad von Mainz für 3600 Goldgulden. Wernher von Neuhausen trat um 1400 seinen Theil an Kurmainz ab (außer einigen Zehenten an beiden Orten, die noch 1482 Hans von Neuhausen besaß), das ihn 1409 an Ludwig von Sickingen, 1436 an Heinrich von Wöllwarth, 1452 an Albrecht Späth, hierauf an Wilhelm Nix von Hoheneck für 800 fl. und nach dessen Tod 1492 und 1497 an Jakob und Peter von Liebenstein verpfändete. Seitdem, schon 1517 wenigstens wurde B. nach den Ganerben in die 4 Theile, das Liebensteiner (Kurmainzer), Sachsenheimer, Neipperger und Gemminger Viertel getheilt.

Was das Liebensteiner Viertel betrifft, so bestand die dem Herrn von Liebenstein überlassene Pfandschaft aus 1/4 B. und Erligheim sammt Antheil an Rauhenklingen (abgegangen bei Treffentrill), Cleebronn und Magenheim; hiezu kaufte Bernhard von Liebenstein noch 1/16 den 17. Juli 1573, 7/64 den 1. Juli 1579, Albrecht von L. 1/64 den 21. Sept. 1607, und so kamen die von Liebenstein in den Besitz von 7/16. Nach dem Tode Friedrich Albrechts von Liebenstein im J. 1657 nahm Kurmainz das Liebensteiner Viertel in Besitz[1] und nachdem es 1660 noch 1/16 angekauft hatte, schloß es im Mai 1660 mit den übrigen Ganerben einen Vergleich. Hiernach sollten die alten Verträge fortbestehen, namentlich der wegen des Baumeisteramts von 1624, bei dem bisherigen Criminalrechtsverfahren sollte es bleiben, doch sollten Richter und Schöppen, bevor sie die Tortur anwenden, vorher bei der Mainzer Canzlei anfragen,


  1. Übrigens hatten die von Liebenstein noch später hiesige Gefälle. Vom 4. Dez. 1743 ist ein obervormundschaftlicher Consens des ritterschaftlichen Kantons Kocher, der die von Kurmainz relevirenden Lehensgefälle zu Bönnigheim und Erligheim, Namens des unmündigen Philipp Friedrich von Liebenstein, an die Grafen von Stadion überträgt (Bodmann’sche Papiere in Darmstadt).
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0155.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)