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überdieß durch viele von Außen eingeführte Ferkel gedeckt wird. Ziegen werden nur von Unbemittelten der Milch wegen gehalten. Von Geflügel werden besonders Enten und Gänse – übrigens meist nur für den eigenen Bedarf gezogen, wozu die an der Stadt sich vereinigenden Flüsse Metter und Enz die beste Gelegenheit bieten. Die Fischerei, welche aus der Enz nur Weißfische, Schuppfische, Barben, Börschinge und zuweilen Karpfen – aus der Metter aber nur etwas Gruppen, Grundeln, und selten Aale liefert, ist von der Gemeinde um 20 fl. jährlich verpachtet.

Die Zehent-Verhältnisse waren bis auf die neueste Zeit folgende:

Der große Zehenten mit Ausnahme von einigen Hubgütern, welche jedoch gültpflichtig waren und von welchen der Zehent-Bezug Privaten – nemlich den Besitzern des badischen Hofs zustand, sowie der Weinzehenten auf der ganzen Markung hatte dem Staats-Cameralamt Bietigheim Namens der vormaligen Kellerei und geistlichen Verwaltung allein zugestanden.

Der kleine Zehenten gehörte der Stiftungspflege, was jedoch eine Haushaltung über 2 Vrtl. mit kleinen Zehentfrüchten anbaute, war großzehentpflichtig. Der Heu- und Öhmd-Zehenten stand früher zu 5/6 der Armen-Kastenpflege Bietigheim und zu 1/6 der Kellerei daselbst zu. Letzterer Antheil wurde aber im Jahr 1574 der Armenkastenpflege unentgeldlich überlassen. Sämmtliche Zehenten sind nun abgelöst gegen ein Ablösungs-Kapital an das Cameralamt Bietigheim von 51.355 fl. 30 kr. und an die Stiftungspflege daselbst von 13.722 fl. 24 kr.

An sonstigen Grund-Abgaben wurden

1) dem Cameralamt im Jahr 1839 abgelöst: die Beet-Steuern von 10 fl. und die Gebäude-Zinse von 18 fl. 58 kr., das Abkaufskapital betrug hiefür im Ganzen 403 fl. 21 kr.

Das Ablösungs-Kapital der im Jahr 1840 abgelösten Baufrohnen betrug 40 fl. Im Jahr 1826 wurde die den Einwohnern obgelegene Frohn-Verbindlichkeit zur Frucht- und Weinfuhr gegen ein Ablösungs-Kapital von 98 fl. abgekauft. Die Hofjagd-Frohn wurde im Jahr 1839 gegen 39 fl. abgelöst. Im Jahr 1847 hat die Gemeinde dem Staat gegenüber weiter abgelöst:

Gülten: Roggen 92 Schfl. 4 Sri., Dinkel 108 Schfl. 7 Sri., Hafer 120 Scheffel.

Land-Achten von 3 Jahren zusammen: Roggen 36 Schfl. 4 Sri., Dinkel 5 Schfl. 4 Sr., Hafer 47 Schfl. 6 Sr., Hellerzinse 72 fl. 44 kr., Handlohn 2 fl. 20 kr., Boden-Wein 1 Eimer 4 Imi 81/4 Maas. Das Ablösungs-Kapital berechnete sich hiefür auf 37.938 fl. 30 kr.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0127.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)