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Von den Nebennutzungen sind zu nennen: 1) die Eichenrinde, welche sowohl in den Staats- als auch zum Theil in den Gemeinde-Waldungen von älteren, in der Schälzeit gefällten Eichen gewonnen wird; ausnahmsweise kommt auch Eichenunterholz im Mittelwald vor, das geschält wird. 2) Die Waldstreu, als Laub, Heide, Moos und dürres Waldgras ist sehr gesucht und wird, um ein dringendes Bedürfniß des Landwirths zu befriedigen, theils freiwillig abgegeben, theils unerlaubter Weise, meist zum Nachtheil der Waldungen, gewonnen. 3) Die Gräserei wird nur auf Wegen und holzlosen Stellen gestattet, während die Waldweide in Folge der Einführung der Stallfütterung längst gänzlich aufgehört hat. 4) Das Eckerig wird in den Staats- und Hofdomainen-Waldungen, theils gegen baar Geld oder gegen eine Naturallieferung verliehen, theils zur Aufforstung und Verbesserung der Waldungen verwendet; in den übrigen Waldungen wird der Eckerigsertrag, da die Gemeinden- und Privatwaldbesitzer diese dem Staat früher zugehörige Nebennutzung abgelöst haben, theils zu den eigenen Waldkulturen, theils zur Fütterung der Schweine etc. und zur Ölbereitung verbraucht. 5) Wildobst, welches sowohl in den Staats- als in den Gemeindewaldungen verliehen wird. 6) Steinbrüche, Thon- und Mergelgruben werden verpachtet. Weitere Nebennutzungen, als Heidelbeeren, Himbeeren, Erdbeeren, Haselnüsse, officinelle Kräuter etc. werden von Einzelnen unentgeldlich gesammelt.

Die Fortschaffung des Holzes geschieht je nach der Jahreszeit entweder auf der Achse, oder auf Schlitten, da sich weder Rutschen, noch Schwellen und Floßbäche vorfinden.

Das lokale Holzerzeugniß reicht nicht hin, das Bedürfniß der Oberamtsinsassen zu befriedigen, daher diese genöthigt sind, einen Theil ihres Holzbedarfs entweder auswärts oder in dem Holzgarten zu Bissingen zu kaufen, wohin das Schwarzwälderholz auf der Enz geflöst wird. Das erforderliche Bauholz bringen der Neckar und die Enz.

In den Staats- und Hofdomainen-Waldungen wird alles Holz im Aufstreich verkauft; in den Gemeindewaldungen hingegen wird ein Theil des Brennholzes zu Holzgaben an die Gemeindeglieder verwendet und nur das Weitere an die Meistbietenden verkauft.

Die holzverzehrenden Gewerbe, als: Bierbrauereien, Potaschsiedereien, Ziegelöfen, Bäckereien, Branntweinbrennereien sind im Bezirk nicht zahlreich; auch bestehen in den meisten Orten zweckmäßig eingerichtete öffentliche Backhäuser, in einzelnen auch Waschhäuser, wodurch ziemlich Holz erspart wird; auch könnten die ergiebigen Steinbrüche des Bezirks noch manches Stück Bauholz ersetzen.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0055.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)