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von Th. vermählt mit Jörg Truchseßen von R.), den Werdnau (1476 Hildegard von Th. vermählt mit Jörg von Werdnau zu Pfauhausen), den Guth von Sulz (1536 Johann von Th. vermählt mit Margarethe Guth).

Was insbesondere die Geschichte Lautlingens und des seine Geschicke theilenden Margrethausen betrifft, so erhielt Hans Konrad von Thierberg von der Wilden-Thierberg, Melchiors Sohn, den 27. Januar 1518 auf seine Bitte, da er bisher kein Hochgericht hatte und deshalb diejenigen, welche er peinlich processiren lassen wollte, an benachbarte Gerichte übergeben lassen mußte, dadurch aber mit den Seinigen merklichen Kosten und Schaden hatte, von Kaiser Maximilian I. die Begnadigung, bei Schloß Lautlingen ein Halsgericht, Stock und Galgen zu errichten, und den Blutbann als Reichslehen. Am 26. März 1530 wurde derselbe von Kaiser Karl V. hiemit belehnt und am 29. Mai 1545 von ebendiesem Kaiser Hans Konrad von Ulm als Vogt und Vormünder von Hans Konrads Wittwe Apollonia von Lauterbach und ihren unvogtbaren Kindern. Von genannter Apollonia brachte deren Schwiegersohn Ulrich Diethegen von Westerstetten (OA. Ulm) die beiden Dörfer Lautlingen und Margrethausen durch Kauf an sich und bekam am 10. Dezember 1550 von Karl V. die Belehnung mit dem Blutbann. In seiner Familie verblieb die Herrschaft zunächst, allein da die Ehe Georg Dietrichs von Westerstetten und Trackenstein zu Strasberg (zoller. OA. Gamertingen), Lautlingen und Wilden-Thierberg kinderlos war, so vermachte derselbe in seinem am 30. Sept. 1619 zu Strasberg errichteten Testamente von seinen bedeutenden Besitzungen seiner Ehefrau Barbara, Tochter des Albrecht Schenk von Stauffenberg, Lautlingen, Margrethausen, Ochsenberg und Wilden-Thierberg, den Zehnten zu Hossingen, mit allem Zugehör, samt dem Patronatrechte zu Lautlingen. Nach dem Tode seiner Gattin oder, falls dieselbe vor ihm stürbe, sogleich nach seinem Tode sollte diesen Besitz erhalten seines Schwagers Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg zweiter Sohn Wolfgang Friedrich, den er an Kindesstatt bei sich hatte und erzog, oder im Fall seines früheren Todes dessen Bruder. Die Legatare mußten sich zur römisch-katholischen Religion bekennen. Nach dem Tode des Erblassers im J. 1625 trat seine Witwe in den Besitz der Güter ein und wurde den 26. März 1626 von Kaiser Ferdinand II. mit dem Blutbann belehnt, soll aber in den Zeiten des 30jährigen Krieges schweres Ungemach ausgestanden haben.

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 429. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0429.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)