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Personen überhaupt unserem Geislingen und nicht Geißlingen bad. BA. Waldshut zuzuweisen sind, was nicht immer unzweifelhaft ist. Es sind dies: Hugo de Giselingin Zeuge des Grafen Egino von Urach ums J. 1188 (Fürstenb. Urkb. 1, 71); Berchtoldus dictus de Giselingen desgl. den 12. März 1279 zu Herrenzimmern des Straßburger Stiftsherrn Konrad von Wartenberg (Gerbert, Hist. Nigr. Silv. 3, 194); Konrad von Giselingen, Geislingen, den 26. März 1308 desgl. zu Rottweil Wernhers von Zimmern (Zimmer. Chron. 1, 177), derselbe den 6. Mai 1309 als früherer Inhaber eines Hofes zu Baisingen (OA. Horb) genannt. 1

Seit dem 14. Jahrhundert erscheint die bubenhofische Familie hier angesessen und wohl überhaupt, wie später, im Besitze des Orts. Im Jahre 1342 ordnete Wernher von B. um seines und seiner Vorderen Seelenheils willen dem Kloster Rottenmünster 10 Schill. jährlich auf den Weißen Sonntag aus der Bernhards-Brüel genannten Wiese dahier (Dokumentenbuch des Klosters Rottenmünster im St.A. – der nach diesem Eintrag folgende: „ein Briefle, so obige 10 Schill. betrifft, benebens das man darumb ain Jahrtag halten soll, weilen er in Rottenmünster begraben, besiegelt der von Bubenhofen, 1306“, ließe diesen Besitz, wenn das Jahr richtig angegeben ist, noch einige Jahrzehente älter erscheinen, doch gehört die Urkunde wohl eher in die 60er Jahre). Marquard von B. zu Geislingen kommt den 24. Mai 1370 als Bürge des Ritters Volz von Neuneck genannt Spiser zu Neckarburg vor (Hohenzoller. Mittheilungen 11, 128). Im 15. Jahrhundert bekam Wolf von B. zur Anlage eines Sees „zu Gysingen unter dem Dorf“ von den Grafen Ludwig (II.) und Ulrich (V.) von Württemberg verschiedene Äcker und Wiesen überlassen und stellte deshalb den 5. Dezember 1426 einen Revers aus, daß auch er den Grafen, wenn sie unterhalb seines Sees einen weiteren anlegen wollten, förderlich sein werde; derselbe oder ein gleichnamiges jüngeres Glied der Familie vermachte für den Fall, daß er ohne Leibeserben abgehen sollte, Burg und Dorf Gislingen, das Schloß Falkenstein an der Donau, die Dörfer Dotternhausen, Roßwangen, Heinstetten und Weyler, seinen Antheil am Dorfe Dürrwangen und alles sein anderes Vermögen an seine Vettern die Gebrüder Hans und Konrad von B., ein Vermächtnis, welches am 29. April 1454 die Bestätigung Seitens K. Friedrichs IV. (III.) erhielt (Chmel, Reg. Friderici III. 321) und in Wirksamkeit trat, denn am 2. April 1464

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 396. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0396.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)