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welchen Graf Eberhard den 28. Jan. 1304 bestätigt; Berthold von E. im J. 1305 mit Gunst seines Herrn Gr. Rudolf I. von Hohenberg wegen eines Streits mit Kl. Rottenmünster verglichen; Friedrich von E. im J. 1319 Verkäufer zweier Güter zu Gosheim und im J. 1320 eines Guts zu Buchheim (bad. BA. Meßkirch). (Vergl. Monum. German. S. S. 10, 117. – Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 31, 131. 6, 419. 1, 80. – Schmid, Hohenberg 39, 180, 181, 410.) 1

Die Stadt gelangte, bald nachdem sie württembergisch geworden, in Pfandbesitz der Grafen von Sulz, doch kam Konrad von Weitingen den 2. Mai 1387 mit den drei Grafen von Württemberg überein, sie von Graf Rudolf von Sulz oder dessen Erben um 2000 fl. zu seinen Handen zu lösen (vergl. Hohenzoller. Mittheil. 9, 18). Auch dauerte diese Entfremdung nicht lange, denn in dem S. 282 genannten Verzeichnis der Lehen- und Eigengüter des Hauses Württemberg vom J. 1420 kommt Ebingen als Eigen vor[1] und bei der Theilung der Grafen Ludwig und Ulrich (des Vielgeliebten) im J. 1442 kam es mit seinem Amt zum Neuffener oder Stuttgarter Theil des letzteren (Stälin 3, 418, 456). In der großen Geldnoth, in welche dieser Graf durch seine pfälzische Gefangenschaft kam, verkaufte er den 14. Juli 1463 die Stadt mit dem Dorf Winterlingen und einer Gült von 140 fl. auf Wiederlosung um 6200 fl. an Graf Sigmund von Hohenberg von der Wildberger Linie, Ulrichs Statthalter während seiner Gefangenschaft.[2] Graf Ulrich entband die Bürger am 17. August ihrer Pflichten und wies sie an den neuen Herren, welcher mit seiner Gattin Ursula von Räzüns seinen Wohnsitz im sog. Herrenhause allhier aufschlug. Derselbe kommt auch in den nächsten Jahren einige Male in Angelegenheiten der Kirche und des Spitals handelnd vor, allein bereits im J. 1469 wurde Ebingen wieder an Württemberg zurückgelöst. Und zwar machten sich die Ebinger, welche sich


  1. Wenn daher die österreichische Jurisdiktionstabelle vom J. 1804, welche auf die alten hohenbergischen Beziehungen fußend hier Blutbanns- und Hoheitsrechte geltend machen will, die Stadt als württembergisches Reichslehen bezeichnet, so ist das falsch.
  2. Bei der Verpfändung Tuttlingens u. s. w. im Jahr 1434 (Stälin 3, 456 Anm. 4) ist nicht Ebingen, sondern Öfingen (bad. BA. Donaueschingen) mitbegriffen. – Über die von Steinhofer 2, 589 berichtete Verpfändung eines Theils von Ebingen durch Gr. Eberhard den Milden im J. 1403 an Agathe Schwelherin, Wilhelms Schenken von Staufenberg Gattin, ist sonst nichts näheres bekannt.
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0341.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)