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verkaufte. Als er nun wirklich starb, zahlte Württemberg den erbgierig herbeieilenden Brüdern für die ganze Herrschaft den Hirschgulden aus. In ihrem Unmuth wollten sie diesen in Balingen verzechen, mußten aber, als sie nach dem Trunke mit ihm bezahlen wollten, erfahren, daß er abgeschätzt sei, und hatten so statt des gehofften Erbes noch einen Gulden Schulden. – Was schließlich die Mitwirkung des Grafen Ostertag bei dem Verkaufe betrifft, so war er eben selbst kinderlos und weniger bei der Sache betheiligt.

Erst später suchte das zollerische Haus den erlittenen Schaden wieder gut zu machen. Graf Eitel Friedrich I. beantragte im J. 1424 ff. bei dem Hofgericht Rottweil, die Schalksburg und Balingen, „welche sich Württemberg angemaßt und um eine Bagatelle von Graf Mülli gekauft“, solle wieder an Zollern kommen, allein seine Klage hatte keinen Erfolg. Um sich vollends sicher zu stellen, veranlaßte nun aber die württembergische Regierung den Gemahl von Graf Müllis Tochter Sophia, Caspar von Fronhofen, den 21. Oktober 1427 zur Ausstellung einer Urkunde, worin er auf alle Ansprüche verzichtete, die er wegen seiner Gattin an die Herrschaft machen könnte, und den 30. Aug. 1435 nach Caspars Tode seine Witwe selbst unter Beistand ihres erwählten Vogts, des Grafen Egon von Fürstenberg, zur Wiederholung des Verzichts. Nur vorübergehend kam in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts die zollerische Familie wieder in den Besitz der Schalksburg (s. unten) und die Versuche des hohenzollern-hechingischen Hauses in den J. 1729–1739, den umfassenderen Besitz zurück zu erlangen, waren erfolglos. (Vergl. v. Stillfried-Märcker, Hohenzoller’sche Forschungen 1, 160 ff. Steinhofer 2, 738. 790.)

Abgesehen von einigen kurzen Unterbrechungen blieb vielmehr Württemberg stets im Besitz des Erkauften, wie denn Graf Eberhard bereits am 21. Juni 1410 der Stadt versprach, sie in den nächsten 20 Jahren nicht schätzen zu lassen und an Niemand zu versetzen (Balinger Vertragsbuch). So erscheinen Balingen und Schalksburg im J. 1420 bei der Aufzählung der Güter des Hauses als der Herrschaft Eigen. Zwar wurden Balingen und Ebingen mit ihren Ämtern den 27. April 1430 von Graf Ludwig seiner Muhme Elisabeth, Gattin des Grafen Johann von Werdenberg, für ihre Heimsteuer im Betrag von 16.000 fl. in der Weise verschrieben, daß, wenn das Geld in 2 Jahren nicht erlegt werde, das Pfand dem Grafen zu Besitz

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Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 282. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0282.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)