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Dieser habe das Fenster geöffnet und wie er seine Hand nach der Schwalbe ausgestreckt, habe der Blitz gezündet. Zum Andenken an diesen Brand ist eine Brandpredigt gestiftet und wird heute vom jeweiligen Helfer gehalten.

In manchen Orten ist die Sitte des Spreuerstreuens vom Haus und der Thüre des Ehebrechers bis zum Haus und der Thüre der Ehebrecherin bis auf den heutigen Tag erhalten.

In Onstmettingen wird mit größter Strenge daran festgehalten, daß ein gefallenes Mädchen, wenn sie einen Kirchenstuhl besitzt, denselben mit ihrem Fehltritt verliert und ihn an eine noch reine Jungfrau abgeben muß.

Von Pfeffingen wird von B. erzählt: Wenn Eheleute zänkisch leben, so werden sie zur Nachtzeit durch einen starken Schlag an ihre Thüre und den Zuruf „der Datte kommt!“ gewarnt und zum Frieden erinnert. Den unfriedlichen Leuten wird eine kurze Frist gegönnt, sich zu bessern, um dem Datte die Bemühung, sein Amt an ihnen zu verrichten, zu ersparen. Fruchtet dieser erste Wink nichts, so wird der Stockschlag noch 2 oder 3 Nächte mit Nachdruck wiederholt und der Zuruf verstärkt. Trägt es sich aber zu, daß auch dieses ohne Nutzen abläuft, so brechen 2 oder 3 verkleidete, sonst unkennbare Männer in das von dem Asmodi besessene Haus mit Gewalt ein, und nun geschieht das, was vorhin an der Hausthüre geschah, auf dem Rücken der Katzbalger mit solcher Energie, daß man des auf diese Operation erfolgenden Hausfriedens beinahe allemal mit vollkommener Zuverlässigkeit versichert sein kann. Man behauptet, diese Sitte sei nicht nur in diesem Dorfe, sondern auch in anderen Flecken der dasigen Gegend eingeführt.

Der von B. (1861, II. S. 197) erwähnten Sitte bei Setzung und Veränderung von Marken erinnern sich in Frommern und andern Orten noch manche alte Leute, die selbst als Buben der Sitte gemäß zu diesem Geschäft mitgenommen worden sind und seiner Zeit ordentliche Ohrfeigen erhalten haben, damit sie den Ort der Marke sich wohl merkten, um später Auskunft darüber geben zu können.


7. Wahrzeichen.

Die ganz alte Steige auf den Schwenninger Berg zieht sich durch den städtischen Wald Rindhalde. An einem Felsen, an welchem sie vorüberführt, sind 7 Kreuze eingehauen; diese sollen das unglückliche Ende einer aus sieben Personen bestehenden Beamtenfamilie von Stetten am kalten Markt bezeichnen. Diese Familie soll auf der Fahrt nach Ebingen begriffen gewesen und sammt dem Gefährt über den dortigen Felsen hinabgestürzt sein.

Das Kreuz auf dem Hohenrain bei Engstlatt an der Landstraße soll aus dem sechzehnten Jahrhundert stammen, als Wahrzeichen, daß dort Jemand ermordet worden sei, entweder ein Kind von einem Geisteskranken mit einer Sichel, oder sollen französische Nachzügler einen Mann von Steinhofen dort erschossen haben.

Der Hohenstein bei Balingen soll eine Grabstätte aus dem Jahr 1286 bezeichnen.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0133.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)