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hätten.[1] Den 4. Januar 1300 stellten Abt Heinrich und Convent des Klosters eine Urkunde aus, wornach sie dem Grafen, welcher ihnen eine Jahresrente von 2 Pfund Heller zukommen lassen, alle Beschädigungen verziehen, die er dem Kloster wissentlich oder unwissentlich zugefügt (St.-A.). Derselbe Graf erwählte sein Begräbniß in der Klosterkirche vor Unserer Frauen Altar und setzte zu einem Seelgeräthe eine jährliche Gült von 20 Pfund Heller, wofür alle Tage bei dem Altar ein Seelenamt gehalten werden sollte; sein Sohn und Nachfolger, Graf Nicolaus, wies die Gült auf sichere Gefälle an, bestimmte mit dem Abt Heinrich den 25. April 1320 ihre Verwendung etwas genauer und setzte als den feierlichen Tag solcher Begängniß den 11. Juni fest. Auch dieser Graf wurde in der Klosterkirche begraben (s. o. S. 219), und der genannte Abt ordnete für ihn eine Jahreszeit also an, daß sie alle Jahre den 3. Tag nach S. Georgientag gehalten werden sollte (Acta Theod.-palat. 1, 337, 338, 341).

Nachdem K. Karl IV. bereits den 11. August 1358 die Privilegien des Klosters bestätigt hatte (s. oben), nahm er es den 20. August 1365 in seinen Schutz und bestellte an seiner Statt zu Schirmern und Pflegern die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg, gebot auch an demselben Tage Jedermann, namentlich aber den Reichsstädten in Ober- und Nieder-Schwaben, das Kloster wegen dieses Schirmes nicht zu irren, sondern es zu schützen und zu schirmen (Sattler Grafen 1. Forts. Beil. Nr. 133), worauf Abt Konrad und Convent des Klosters sich den 30. d. M. den Grafen verschrieben und eidlich bekräftigten, sie wie ihre Nachfolger wegen besonderer Gnade und guter Zuversicht, die sie zu ihnen haben, und wegen der von ihnen empfangenen Wohlthaten als Schutzvögte und Schirmherren anzuerkennen (Gabelk.). Dagegen aber that Graf Albrecht von Löwenstein Einsprache, das Kloster mußte ihn den 26. November 1367 als Landesherren anerkennen und versprechen, daß es ihn und seine Nachkommen, die Besitzer der Grafschaft Löwenstein seien, immer und ewig für ihre rechten Herren und Vögte halten und sich mit keinem anderen Herrn mehr bevogten wolle, und den 23. Juni 1369 schwuren Abt Konrad und Convent dem Grafen, seinen Anordnungen ohne Widerrede Gehorsam zu leisten (Acta Theod.-palat. 1, 343); jedoch schon den 16. November 1389 erkannten Abt Eckart und Convent, sowie die Bürger der Stadt –


  1. Abschrift dieser Urkunde d. d. „Wissenburg Kal. Januar. indict. 2, anno Domini 1289, regni nostri anno 16“ im Pfälzer Copialbuch nro. 461/2, fol. 155 b des Carlsruher Generallandesarchivs. Nach Datum und Inhalt unrichtig wird sie benützt in den Acta Theod.-palat. 1, 329, denn hier ist irriger Weise das Jahr 1280 angegeben und Graf Albrecht von Löwenstein mit Graf Albrecht von Hohenlohe verwechselt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/249&oldid=- (Version vom 1.8.2018)