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Margareth geb. Gräfin von Hohenberg mit dem Grafen Hermann von Sulz schloß; als gräflich Sulzisch gehörte derselbe zu Neckarburg. Aber bereits am 2. Februar 1405 verkauften Hermanns Sohn und Enkel, beide Rudolf genannt, an Hans Wirth, Bürger in Rottweil, das Dorf mit Leuten, Gütern, Diensten, Vogteien, Zwingen, Bännen, Erben, Fällen, Zinsen, Gülten, Fischenzen und allen andern Nutzen und Zugehörden um 650 fl. rh. Es geschah dies auf Wiederverkauf, welcher darauf statt hatte (Ruckgaber Rottweil 2 b, 373). Gleichwohl veräußerten, die Oberlehnsherrlichkeit und den Rückkauf vorbehalten, die Grafen von Sulz schon am 27. Juni 1430 abermals diesen Besitz für 1000 fl. an Konrad Stain von Staineck, welcher 1468 zwei Höfe an den Rottweiler Hofgerichtsprotonotarius Berthold Eberhard, genannt Egen, verkaufte (eb. 429). Sofort blieb E., kein volles Jahrhundert, als Lehen der Grafen von Sulz in den Händen der Edeln von Stain. Nach dem Tode Konrads von Stain verkaufte um 1500 dessen Sohn Wolf Schweninger, durch Verschwendung in Armut gerathen, den Ort E. mit Genehmigung des Lehensherrn Graf Rudolf’s von Sulz an die Herren von Zimmern. Weil aber diese den Kaufschilling nicht ganz aufzubringen vermochten, so traten die Rottweiler in den Kauf ein und brachten es bei Graf Rudolf von Sulz und bei Johann Werner von Zimmern dahin, daß ihnen E. nebst dem Schlosse Schenkenberg und Zugehörung aller Art von Wolfgang Sigmund von Stain (überlebendem Bruder obigen Wolf Schweningers) 1527 für 3716 fl. überlassen wurde, in der Art, daß der Wittwe Wolf Schweningers zeitlebens 50 fl. jährlich, den Pflegern der Spend zu Oberndorf ein Gulden jährlichen Zinses und Geldes und sonst noch einige Leibgedinge daraus gingen (eb. 376). Darauf im Jahr 1536 entsagte Graf Johann Ludwig von Sulz der Lehensherrlichkeit über E. 1

Wie die Besitzungen des Klosters Stein von diesem abkamen, ist unbekannt. Das Kloster Petershausen besaß auch später noch in E. drei Maierhöfe als Freigüter, und wiewohl (sagt Graf Wilhelm Wernher von Zimmern † 1575 in seiner Zimmerischen Chronik 3, 40.[WS 1]) die Grafen von Sulz und die Edelleute von Stain ihres Gefalles haben Gericht halten mögen, so dürfe doch der Abt von Petershausen dreimal jährlich das Gericht erfordern und besitzen, wozu er den Grafen von Sulz oder den Inhaber des Dorfes auch laden solle. Kommen diese zur Jagd, so habe man von den Höfen dem Habicht oder Sperber eine schwarze Henne zu geben und den Hunden einen Laib Brod. Vor langen Jahren habe die Herzogin Hedwig von Schwaben das

Anmerkungen (Wikisource)

  1. In der zweiten verbesserten Auflage: Zimmerische Chronik 2, 610.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_228.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)