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zinsfrei; nur so lange sie sich außerhalb des Klostergebiets aufhielten, entrichteten die Männer jährlich 5 Schilling Mannssteuer, die Frauen eine Leibhenne, welcher der Steuereinbringer, wenn die Frau Kindbetterin war, „vor dem Haus den Kopf abdrehen und dem jungen Kind wieder ins Haus werfen sollte.“ Der Todfall bestund im besten Stück Vieh und ihn mußten in der Regel alle im Klostergebiet ansäßigen Mannspersonen entrichten; die Leibeignen traf außerdem noch der Leibfall. Eine besondere Bewandtniß hatte es mit den sog. Todgütern, die in’s Todgericht gehörten. Diese durfte ihr Eigenthümer in 2, 3 und mehr, bis 9 Theile theilen, von deren jedem aber dann der Todfall entrichtet werden mußte. Von „einzechten Lehenstücklein, Reutlehen“ genannt. wurde als Todesfall nur so viel eingezogen, als der Jahreszins betrug.

Beim Kloster bestund auch das sog. Hagenstolzenrecht. Hagstolzen hießen Personen beiderlei Geschlechts, welche bis ins 50ste Lebensjahr ledig blieben; auch Wittwer und Wittwen, welche 30 Jahre im Wittwenstand verharrten und keine Leibeserben hinterließen. Von ihnen erbte das Kloster liegende und fahrende Habe, nur die Lehensgüter fielen an den Lehensherrn zurück (Roth, Joh. Eberh. Heinr., praeside Harpprecht, Chr. Ferd., Flores sparsi ad jura privata singularia Alpirspacensia. Tubingae 1755. 4).

Die Klostergüter schrieben sich großentheils aus der Zeit der ersten Bewidmung her; in den bei derselben aufgeführten Orten kamen häufig noch späterhin einzelne Erwerbungen hinzu. Das Klostergebiet, wie solches unmittelbar vor der Reformation bestund und durch diese ein württembergisches Amt wurde, begriff außer den I. 5 aufgeführten Orten des jetzigen Oberamts Oberndorf noch folgende, in diesem Jahrhundert den vorangestellten Oberämtern zugetheilte. O.A. Freudenstadt: Lombach, Loßburg (diese beide 1492–1516 den Herren von Geroldseck abgekauft), Ober-Iflingen, Reinerzau, Schömberg, Ursenthal, Wittendorf mit Oberbrändi und Romsgrund. O.A. Rottweil: Gößlingen (1354 von den Grafen Alwig und Rudolf von Sulz veräußert). O.A. Sulz: Boll, halb Dürrenmettstetten, Hopfau mit Zubehörungen (dieses 1270 dem Grafen Hermann von Sulz abgekauft), Wittershausen. Sonst noch hatte das Kloster einzelne Besitzungen an manchen Orten, Pfleghöfe in Oberndorf, Sulz, Dornhan, Rottweil, Haigerloch, in welch letzteren Höfendorf (s. o.) gehörte; im Breisgau blieb Nordweil von der ersten Stiftung an bis ins gegenwärtige Jahrhundert dem Kloster. Im Jahr 1341 unterwarf sich dem letzteren das Priorat Kniebis (O.A. Freudenstadt 167).

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_197.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)