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Frieden Württemberg wieder zugetheilt. Viele Klosterurkunden wurden durch die Katholischen nach dem Reichsstift Ochsenhausen, wo der letzte katholische Abt von Alpirsbach, Alfons Kleinhans, 1658 Abt wurde, in Gewahrsam gebracht und kamen erst 1802 daher an das Staatsarchiv.

Was die hiesigen Rechtsalterthümer betrifft, so mußte alljährlich am 3. Februar, 1. Mai und 11. November und an den vier darauf folgenden Tagen der Abt oder der Vogt an den fünf Dingstätten des Klosters Gericht halten, am ersten zu Adlersprang, am zweiten zu Dornhan, am dritten zu Niederdobel, am vierten zu Wittershausen, am fünften zu Gruol. Hiebei mußten sämtliche Klosterhintersassen, ohne daß ihnen besonders geboten wurde, erscheinen; wer ohne genügende Entschuldigung nicht kam, zahlte 3 Schilling Strafe; wer seine Klage vor einem andern Gericht anbrachte, wurde um 60 Sch. gebüßt. Der Vogt erhielt für das Gerichthalten von jedem Haus 2 Hühner und dazu noch 200 Malter Frucht und 30 Pf H. Vogtrecht, wofür er dem Abt jährlich einen falben Rock gab; er durfte aus den Klosterhintersassen einen Aftervogt wählen. Die Maier der Klosterhöfe waren wenigstens zweimal jährlich zum Herbergen verpflichtet, wobei der Abt oder sein Bote zu fünft mit einem Vogelhund erscheinen, auch noch einen Leutpriester, einen Adelichen oder sonst einen Biedermann einladen durfte. Wenn der Abt einen seiner Maier als unnütz erfand, konnte er ihn auf eine Hube, wenn er sich nicht besserte auf eine halbe Hube versetzen, und wenn auch dies nicht fruchtete, ganz entlassen. Die Maierhöfe waren zwar Falllehen; doch sollten beim Wiederausleihen die Söhne des verstorbenen Maiers vor Andern berücksichtigt werden. Wenn ein Lehensmann von seinem Gut etwas ohne Wissen des Abtes verlieh, so war die Verleihung nur fürs laufende Jahr gültig; wenn er etwas auf solche Weise verkaufte, war der Verkauf nichtig. Wer sein Lehengut verkaufen wollte, mußte es zuerst dem Abt anbieten, der den Vorkauf hatte. Nach dem Tode eines Lehensmanns setzte der Abt seinen Kindern Pfleger; Töchter wurden mit fahrender Habe abgefertigt und erhielten, wenn sie arm waren, vom Kloster ein Bette, wie ohne ihre Schuld verarmte Lehensleute ein Almosen.

Die eigenen Leute und Hintersaßen des Klosters waren von viererlei Art: 1) Eigentliche Leibeigene oder eigene Leute des heil. Benedicts. 2) Eigene Leute unserer l. Frau zu Dornhan. 3) Die Lombacher, Einwohner des Dorfes Lombach, welche sich freiwillig dem Täufer Johannes, dem Schutzpatron ihrer Kirche, ergeben hatten;

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_195.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)