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Ansprüchen entsagen. Die Herrschaft Oberndorf wurde hierauf 1606 dem Markgrafen Karl von Burgau, dem Sohn des Erzherzogs Ferdinand und der Philippine Welser, welchem schon 1591 sein Vater die Anwartschaft darauf gegeben hatte, als österreichisches Lehen überlassen, doch zugleich ein österreichischer Obervogt hingesetzt. Am 30. October 1618 starb der Markgraf und Oberndorf fiel an Österreich zurück. Im Jahre 1623 aber erhielt die Herrschaft als Pfand der Freih. Ferdinand von Hohenberg (natürlicher Sohn des Markgrafen, siehe O.-A. Horb 276), dessen Nachkommen sie bis zum Aussterben des Mannsstammes besaßen. Die letzten Inhaber aus dieser Familie waren Freih. Wilhelm Ferdinand Joseph († 1726, Mai 24, kinderlos, in Folge eines Sturzes), darauf dessen Oheim, Freiherr Friedrich Anton, † 1728, der letzte seines Hauses (Köhler, Oberndorf 197. 198). Die Wittwe des Neffen, Marie Charlotte, geb. Gräfin von Gleispach († 1764) brachte das Pfand an ihren zweiten Gemal, Freih. von Spät-Gamertingen. Am 27. Merz 1765 wurde es durch Österreich eingelöst, aber sogleich wieder für 41.000 fl. an den österreichischen Obervogt zu Triberg, Joh. Nepomuk Franz Meinrad von Pflummern, auf 20 Jahre überlassen. Anstatt der Zinse aus obengenannter Geldsumme, erhielt von Pflummern das Patronat der Stadtpfarrei, der drei Kaplaneien und der Kirchen in den 4 Herrschaftsdörfern, Antheil am Zehenten in der Stadtmarkung und den großen Zehenten von Beffendorf, die Nutznießung aller herrschaftlichen Einkünfte in der Stadt und auf den Dörfern etc. Die Landeshoheit aber mit allen ihr anhängenden Rechten, die Schirmvogtei über die Klöster und die an die Kasse nach Ehingen zu liefernde Steuer behielt Österreich für sich und der Pfandinhaber mußte versprechen, die Bürger der Stadt nicht über ihre Stadtrechte zu beschweren und die Unterthanen bei ihren urbarmäßigen Rechten zu lassen (was ihn doch nicht abhielt, im Jahr 1766, bei Herstellung des herrschaftlichen Wohnhauses, des jetzigen Kameralamtes, Frohnen zu verlangen).

Nach Verfluß der 20 Jahre fiel Oberndorf an Österreich, welches allhier ein Obervogteiamt hatte, zurück. Dieses aber mußte die Herrschaft im Presburger Frieden vom 26. Dec. 1805 an Württemberg abtreten.

Stadtrecht erhielt Oberndorf im 13. Jahrhundert durch die Herzoge von Teck, welche die Stadt auch befestigten. Schon 1251 kommt in einer Urkunde Herzog Ludwigs von Teck für Kloster Alpirsbach vor: Waltherus quondam scultetus de Oberndorf, nunc vero monachus in Alpirsbach (Besold 253); ausdrückliche Bezeichnungen

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_163.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)