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Bedenkzeit, erhielt aber nur zweie und da es so in der Einöde lag, huldigte es am 1. Nov. 1519 Franzen von Sickingen unter der Bedingung, daß der Bund darein willige, sonst solle nichts gelten. Die Bundesräthe befahlen nun zwar, daß Wildbad dem Bund huldige, Franz von Sickingen aber verhinderte es und behielt Wildbad bis zu seinem Tode im Jahr 1523 (vergl. VII, 3).

Im Vertrag Württembergs mit Baden vom 16. April 1807 wurde ein Theil des Hinteren Wildbader Stadtwaldes, Streitwald im Kegelthal genannt, gegen den bisher badischen Diebauwald oder Siebischen Wald ausgetauscht (Würt. Reg.Bl. 1807 S. 399).

Wildbads früheste erhaltene Nennung ist aus dem J. 1367, als Graf Eberhard der Greiner mit seiner Gattin und seinem Sohn Ulrich und dessen Familie hier der Gesundheit pflegte und von den Grafen Wilhelm und Wolf von Eberstein, von Wolf von Stein zu Wunnenstein und manchen Gliedern der Gesellschaft, welche sich Martinsvögel nannte, ohne vorausgeschickten Absagebrief überfallen wurde, so daß der Württemberger Graf und sein Sohn sich nur mit Mühe bei Nacht über den steilen Gebirgsrücken hin nach Zavelstein retteten (Stälin, Wirt. Gesch. 3, 300).

Ein besuchter Ort, wie solch eine Badestadt war, diente derselbe unter anderem auch zur Besprechung von Staatshandlungen. Am 6. Juli 1457 vermittelte der Markgraf Albrecht von Brandenburg allhier bei drohendem Ausbruch bedeutender Fehden den Frieden zwischen Graf Ulrich von Württemberg und Markgraf Karl von Baden (Sattler, Grafen 2, 108). Am 18. Mai 1715 schloß ebendaselbst Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg bezüglich seiner eventuellen Nachfolge in der Grafschaft Mömpelgard einen Vertrag mit dem Herzog Leopold Eberhard von Württemberg-Mömpelgard.

Unter den Geschicken Wildbads ist sein öfteres Brandunglück bei seinen Holzbauten und ehemaligen Schindeldächern zu erwähnen. Im Jahr 1464 war es ganz abgebrannt, als Graf Eberhard im Bart für den Wiederaufbau sorgte und unter dem 11. Juli d. J. verordnete: jeder Unterthan in den Ämtern Calw und Neuenbürg, welcher eigene Fuhr habe und in einem Tag nach Wildbad und wieder heimfahren können, sollte den Bürgern zu ihrem Bau 4 Frohndienste thun. Zugleich bat der Graf seinen Oheim den Grafen Ulrich wegen des Amtes Wildberg und die Äbte von Hirschau und Herrenalb, sie sollten ihren Unterthanen dasselbe befehlen (St. A.). Im Jahr 1509 brannte die Vorstadt bis an das untere Thor ab (Trithem. Annal. Hirs. ad ann.) und im Jan. 1525 wurden 23 Gebäude

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_260.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)