Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Angesessen darauf gegen Ende des 13, Jahrh. waren alt-calwische Ministerialen, die Herren v. Waldeck, deren einige sich daher auch von Neuenbürg nannten (Diemo et Reinhardus de Novo castro fratres 1272, Mone 1, 478, Reinhardus et Diemo de Novo castro 1329, Crusius Ann. Suev. 3, 224; s. auch Sattler Grafen 1, 67 wegen des Waldeckschen Wappens, welches sie führen). Am 11. Nov. 1307 beurkundete König Albrecht, er schulde dem Grafen Rudolf von Hohenberg wegen seiner und des Reichs 200 Mark, da dieser dem Reinhard von der Neuenburg für dessen Ansprüche an die Neuenburg, welche jetzt gänzlich dem Reich gehöre, das Dorf Renningen abgetreten.

Der Ort Neuenbürg erscheint im Jahr 1272 in den Händen Otto’s des ältern Grafen von Eberstein, dessen Haus wohl mit den Calwer Grafen aus derselben Wurzel entsproßte. (Genannter Ebersteiner Graf befreite im Januar d. J. das Kloster Herrenalb vom Ungeld in opidis suis Genresbach, Nuwenburc etc. Mone 1, 378.) Späterhin, da Markgraf Rudolf von Baden († 1288) durch seine Heirath und durch Ankauf einen Theil des ebersteinischen Besitzes an sich brachte, gelangte er in markgräflich badischen Besitz (von Markgraf Hesso † 1295, Sohn obigen Rudolfs, heißt es wenigstens März 1289 dominium Novi castri in sua habet potestate. Mone 1, 249).

An Württemberg kamen Burg und Stadt – beides wohl durch Graf Eberhard den Erlauchten († 1325), vielleicht zum Theil als nicht wieder eingelöstes Pfand[1], wiewohl der nähere Ankunftstitel unbekannt bleibt. Von Eberhard ist unter dem 4. Apr. 1321 und dem 23. Febr. 1322 (Stälin, Wirt. Gesch. 3, 155. 787) die Ausstellung von Urkunden am hiesigen Orte bekannt, bestimmt aber nennt dessen Sohn Graf Ulrich am 2. Jan. 1332 das Novum castrum seine municio (Kausler 153).

Indeß schon unter dem Sohne dieses Ulrichs, dem Grafen Eberhard dem Greiner und Ulrich, trat eine kleine Änderung im Besitz ein, indem die beiden letztern dem Kaiser Karl IV., welcher überall nach Vergrößerung der Activlehen seiner böhmischen Krone angelte, Neuenbürg Burg und Stadt nebst 4 andern Orten am 3. Dec. 1361 zu Lehen auftrugen, wegen welcher sie der Krone Böhmen mit einer bestimmten Anzahl von Helmen zu dienen versprachen. Die Lehen sollten Mannlehen seyn; doch gestattete am 10. d. M. Kaiser Karl


  1. Daß Graf Eberhard dem ebengenannten Markgrafen Hesso seinem Schwager Geld vorstreckte, erhellt aus dem Vertrag des erstern mit den Erben des letzteren vom 5. Sept. 1297. Sattler, Grafen 1. Beil. Nr. 22
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_111.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)