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Balthasar von Gültlingen 1556, Wolf Dietrich Megenzer zu Felddorf 1563, Michael von Tachenhausen 1575 etc.

Urtheil und Recht holte Wildberg in alten Zeiten zu Tübingen (Schmid, Pfalzgr. v. Tüb. 2, 246). Im Erbrecht galt das sogen. Verfangenschaftsrecht (Wächter, Würt. Pr. St. 1, 202).

Von dem Pfalzgrafen Otto erhielt die Stadt im Jahr 1413 einen Freiheitsbrief bezüglich der Bürgeraufnahme, im Jahr 1417 Befreiung von ungewöhnlichen Steuern und Schatzungen, ausgenommen die Bede, Gülte und Zinse (letztere von Graf Ulrich 1449 wiederholt).

Von religiösen Stiftungen sind zu nennen die des Beguinenhauses, welches schon 1313 urkundlich vorkommt (Schmid, Gr. v. Hohenberg, Urk. 187) und die des Klosters der Franciscaner, welche durch Graf Burkhard von Hohenberg, den Schultheißen und die Bürger der Stadt Wildberg gegen das Jahr 1322 Aufnahme fanden (Schmid, a. a. O. Urk. 238; das Kloster stund nach der Urkunde am Kirchhof). Im Jahr 1556 lebten im ersteren vier solcher Schwestern, als die Einkünfte der Sammlung durch Herzog Christoph dem Kirchenkasten überwiesen wurden doch so, daß die Schwestern noch im Hause lebenslänglichen Unterhalt hatten (Besold. Virg. 148).

An hiesiger Kirche kennt man Kirchherren aus den Jahren 1307, 1318 (Schmid, Grafen v. Hohenberg, Urk. 164., 217.). Den Kirchensatz, welcher in den Frohnhof des benachbarten Sulz gehörte, verkaufte Graf Rudolf von Hohenberg 1377 an das Kloster Reuthin.

Nach der Reformation wurde neben dem Stadtpfarrer, welcher 1547 die Decanswürde erhielt, 1557 ein Diacon aufgestellt, welcher zugleich Effringen und Schönbronn zu versehen hatte. Im Jahr 1814 wurde die Stelle des Diaconus aufgehoben und im Jahr 1821 der Decanatssitz nach Nagold verlegt. – Die Collatur der Stadtpfarrei ist königlich.

Im Jahr 1464 traf die Stadt das Unglück, innerhalb ihrer Ringmauern durch den Brand ganz zerstört zu werden. Große Noth durch Überschwemmung entstand Ende Oktobers 1824 (s. oben).

Zu der Gemeinde gehört:

Das ehemalige Dominikaner-Nonnenkloster – jetzt Staatsdomäne – Reuthin (alt Ruthi, Rüti, d. i. ausgereuteter Platz, Mariä Reuthin) mit dem Sitz des Kameralamts, zunächst der Stadt auf der rechten Seite der hier vorbeifließenden Nagold sehr angenehm gelegen. Die noch wohlerhaltene Klostermauer umfaßt außer den Gebäuden und dem Hofraum einen 5 Morgen großen Garten; vor dem Eingang in diesen umfriedigten Raum stehen 3 schönwüchsige Linden an der hier vorbeiführenden

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_268.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)