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Ein Heiliger ist nicht vorhanden, indem der zur Bestreitung der Ausgaben für kirchliche Zwecke vorhanden gewesene Fonds dem Cameralamt Altensteig zugewiesen wurde, welches nun diese Ausgaben zu bestreiten hat.

Der Ort gehörte ursprünglich den Grafen von Hohenberg, unter deren Oberhoheit die Vögte von Wöllhausen die Burg und die Vogtei über des Dorf besaßen. Frühe faßte der Johanniterorden allhier festen Fuß und hatte eine Commende. Derselbe erwarb im Jahr 1296 etliche Güter von dem Kloster Hirschau, im Jahr 1317 die Fischenz zu R., das Weiderecht auf den Markungen der Dörfer Nagold, Ebhausen und Mindersbach und den Mühlbann über die Bewohner Mindersbachs von Graf Burkhard von Hohenberg (Schmid Gr. v. Hohenberg Urk. 210), im Jahr 1318 den Hof nebst Kirchensatz zu Ebhausen (s. E.), im Jahr 1321 das Dorf Walddorf (s. W.). Auch sonst in der Nähe, aber auch in weiterer Entfernung überkam er nicht unbedeutende Gefälle und Einkünfte, namentlich fast den ganzen Großzehnten (beziehungsweise den Kirchensatz) in Altenburg, Rommelsbach und Oferdingen, letzteren im J. 1356 durch Kauf von Hans v. Stein zu Marchthal. – Er überwuchs in R. selbst im Erwerbsglück die Mönche des Klosters Kniebis; dieses hatte am 26. März 1303 von Gertrud, Albrecht genannt Schnitzer des Vogts von Wöllhausen Tochter und ihrem Ehemann Kraft von Derendingen für 100 Pf. Heller gekauft all ihr Gut zu R. mit der Burg, dem Dorf und der Vogtei hierüber, worauf am folgenden 15. April Benz der Schnitzer der Bruder der Verkäuferin verzichtet hatte; auch Albert Hugs sel. des Vogts von Wöllhausen Sohn hatte demselben Kloster am 6. Dez. d. J. alle seine Rechte an dem Gute zu R. abgetreten (Schmid a. a. O. Urk. 155. 162. 172).

Die Vogtei über die Commende, den Oberherren des Orts, den Grafen von Hohenberg zuständig, wurde unter denselben getheilt und gehörte halb zur Herrschaft Nagold, halb zur Herrschaft Wildberg; mit diesen Herrschaften gelangte sie 1363 und 1440 an Württemberg. Dieses hatte (nach dem Landbuch von 1623) in Rohrdorf die hohe, landesfürstliche, maleficische, gleitliche und forstliche Obrigkeit und die Unterthanen waren ihm mit besonderen Pflichten und Frohndiensten verbunden; die vogteiliche Obrigkeit besaß der Johanniterorden.

In Folge des Tagesbefehls K. Napoleons I. vom 19. Dec. 1805, vollständig übrigens erst 1809, kam der Johanniterbesitz in R. mit andern schwäbischen Johannitercommenden an Württemberg.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_211.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)