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Ernst Friederich, welcher 1596 beide Ämter dem Herz. Friedrich I. von Württemberg zum Kauf anbot. Obgleich aber dieser hiezu ganz bereit war, zeigten sich doch solche Schwierigkeiten, daß die Sache sich jahrelang hinzog. Der Herzog nämlich verlangte, daß der Markgraf dafür auch verschiedene, im Badischen gelegene, württembergische Besitzungen tauschweise annehme; da dieß aber, außer Rodt unter Rieppur, lauter ehemalige Klostergüter waren, so wollte der Markgraf sie nicht annehmen, weil er fürchtete, sie dereinst wieder an ihre früheren Besitzer herausgeben zu müssen. Auch verbot der Kaiser, auf Antreiben Georg Friedrichs, des Bruders des Markgrafen, den Verkauf (17. Okt. 1602) und beide Theile suchten ihre Tausch-Objekte so hoch als möglich anzuschlagen. Erst als Herz. Friedrich sich zur Sicherheitsleistung wegen der Klostergüter (15. Dec. 1603) und zur Erhöhung des Kaufpreises verstand, kam endlich 20. Dec. 1603 der Verkauf wirklich zu Stande. In dem darüber geschlossenen Vertrag werden als Gründe des Tausches und Verkaufs die „Irrungen und Mißverständnisse angegeben, welche wegen dieser Besitzungen lange Zeit zwischen Baden und Württemberg geherrscht hätten und welche man dadurch abschneiden könne, so daß die „gute Korrespondenz und Nachbarschaft“ zwischen beiden Staaten wieder hergestellt werde. Außer den abgetretenen Gütern mußte der Herzog dem Markgrafen noch 411.760 fl. 50 kr. zahlen, wofür er die beiden Ämter als freies Eigenthum erhielt, mit aller Obrigkeit, hoher und niederer Gerichtsbarkeit, dem Forst- und Wildbann, der forstlichen Oberherrlichkeit, der Reise und Folge, allen Regalien, Geleite, Zoll, Umgeld, Steuern, Frohndiensten und andern Dienstbarkeiten, mit aller Zugehör, mit Leibeigenen, Leibeigenschafts-Rechten und Abgaben. Zum Schluß verpflichtet sich der Herzog auch noch zur Übernahme der Gewährschaft für alle Ansprüche, welche auf die von ihm vertauschten Güter erhoben werden könnten und verschrieb dem Markgrafen zu mehrerer Sicherheit Besigheim und Mundelsheim als Unterpfand, um sich daran schadlos zu halten, wenn er wegen der Klostergüter angegriffen würde (Schöpflin Hist. Z.B. VII, 11 ff. Kausler, Neuenbürg 162 ff). Das Amt Altensteig bestand damals aus den, oben unter dem J. 1475 angeführten Ortschaften und aus dem von Eberstein an Baden gekommenen Orte Göttelfingen (O.A. Freudenstadt). Der Markgraf entließ am 5. Juni 1604 dessen Bewohner ihrer Pflichten und wies sie an Württemberg (Hofacker 31). Der Herzog aber hatte jetzt noch mit dem, über den Verkauf sehr unzufriedenen Markgrafen Georg Friedrich zu schaffen, welcher sich erst zufrieden gab, als er ihm den 20. Nov. 1604 die Collatur des

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_129.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)