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erbauen oder einen Gottesdienst einrichten wolle, keine andere, als die der augsburgischen Confession gemäße Religion in Übung kommen dürfe, wie auch das jus examinandi und confirmandi dem herzoglichen Hause gehören sollte.

1637 den 28. Novbr. kaufte Philipp Julius von Remchingen von Hans Conr. Schertlin von Burtenbach zu Mauren und verkaufte wieder 1654 d. 23. Apr. an Herzog Ulrich von Württemberg um 21.000 fl. das adeliche Haus Weitenburg samt 3/4 Dorf und Obrigkeit – auch Schlößlin – zu Sulzau, mit hoher malefizischer Obrigkeit, unter Vorbehalt für die augsburgische Konfession und des Besteurungsrechts für die Reichsritterschaft.

Württemberg verkaufte solches an den brandenburgischen Generalwachtmeister Quirin von Hönstett und dieser am 4. Aug. 1689 an das Kloster Marchthal um 40.000 fl. (um welche Summe 11/2 Jahre vorher mit Österreich beinahe ausgehandelt war); des Schlößleins zu Sulzau und der protestantischen Konfession wird hiebei nicht mehr erwähnt, dagegen huldigten damals auch sechs hintersäßige Juden.

Am 11. Aug. 1689 verkaufte auch der kinderlose letzte Sigmund Albrecht von Ehingen, Herr zu Pörstingen, Obernow, Poltringen und Oberndorf „aus Nothdurft in diesen schweren Zeiten und zu Vermeidung von Streitigkeiten“ das lehenbare übrige 1/4 der Obrigkeit und des Dorfes zu Sulzau an Marchthal. (Kaufbriefe in dem v. Raßler’schen Archiv.)

Das Kloster gab solchen Besitz 1720 um 43.000 fl. an Joseph Rupert Freiherrn von Raßler von Gamerschwang (Geschichte von Obermarchthal 167), dessen Nachkommen 1805 hiemit unter württembergische Staatshoheit kamen.

Als ritterschaftliche Orte gehörten Weitenburg und Sulzau ehedem zum Kanton Neckarschwarzwald.


Vollmaringen,
Gemeinde III. Klasse mit 613 Einw., wor. 6 Ev. – Kath. Pfarrei; die Ev. sind nach Hochdorf eingepfarrt.


Das Pfarrdorf Vollmaringen hat eine schöne, freie Lage auf der Hochebene über der rechten Seite des Steinachthales, 21/4 Stunden nordöstlich von der Oberamtsstadt, zu der eine gut unterhaltene Vicinalstraße führt; überdieß bestehen Vicinalstraßen nach Gündringen, Nagold, Mötzingen, Baisingen und Göttelfingen. Diese Straßen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_250.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)