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Die Gemeinde besitzt 480 Morgen Nadelwaldungen, die jährlich etwa 250 Klafter abwerfen; hievon erhält jeder Bürger ein Klafter, das übrige wird verkauft, was der Gemeinde 800–1000 fl. jährlich einträgt.

Im Ort wurden Gräber aufgefunden, welche menschliche Skelette, denen Waffen beigegeben waren, enthielten.

Zu der Gemeinde gehört Dürrenhardt, ein dem Freiherrn v. Münch gehöriger Hof, der eine halbe Stunde nordwestlich vom Mutterort auf einer freien Hochebene liegt; zu demselben gehört ein etwa 400 Morgen großes Gut, das der Besitzer durch einen eigenen Verwalter rationell bewirthschaften läßt.

Gündringen erscheint erstmals im Jahre 839 als villa Gundirichingen im Nagoldgau; damals erhielt das Kloster Lorsch 1/4 der Kirche und ausgedehnte Güter (Cod. Laur. nr. 3529). Im Jahr 1087 und später wurde Kloster Reichenbach allhier beschenkt, welches dauernd einen hiesigen Hof besaß. Nur vorübergehend war um 1100 der Gutsbesitz des Klosters Hirschau. Der Ort wird 1087 bezeichnet als in der Grafschaft des Grafen Heinrich von Tübingen gelegen, (comes) Heinricus de Tuingen, in cujus comitatu idem predium (Gunderichingen) situm est. (Wirt. Urk. Buch 2, 395). Im Jahr 1088 kommen vor die freien Herren Sigebold, Gerric und Wolfger von Gunderichingen (eb. 2, 394). Einige Jahrzehnte später stiften allda 1 Hube Land der Freye Adalo v. G., der in das Kloster Reichenbach eintrat, und Frau Gezela an dieses Kloster (eb. 2, 405). Die späteren Inhaber von G. und Dürrenhardt traten der unmittelbaren Reichsritterschaft bei. Begütert waren im 15. Jahrhundert die Böcklin. Frühe faßte der Johanniterorden hier festen Fuß und blieb bis zu Anfang dieses Jahrhunderts Mitbesitzer. Das Adelsgut gehörte den Kechlern von Schwandorf. Hans Kaspar führte die Reformation ein 1560, sein Enkel Melchior aber schaffte sie 1639 wieder ab.

Später gelangte Gündringen an die Freiherrn von Eck, in welcher Familie Georg Ehrenreich Freiherr v. Eck und Hungersbach 1702 Johanne Franciske, Franz Kechlers zu Schwandorf Tochter, ehlichte (Wißgrill, Schauplatz des landsässigen niederöstr. Adels 2, 331). Von denen v. Eck erwarb es 1790 Christian Freiherr von Münch († 1821).

Das Vogt- und Patronatrecht über die Kirche stand der Kommende Rohrdorf zu, von der es über die Krone Württemberg an den Bischof von Rottenburg gelangte.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_193.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)