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allen Lehenbriefen von der Herrschaft Württemberg nur einmal, 1452, als – um ablösbare 121/2 fl. – zur Hälfte zu Lehen versetzt, sonst immer als der v. Ow eigen erklärt, wie er denn auch (laut brüderlicher Theilung von 1751 „eigenthümlich“) heut zu Tage den Freiherrn v. Ow-Wachendorf samt der Pfarr-, Lehrer- und Meßner-Ernennung zusteht. Mit deren Konsens wurden aus der Kirche, einer bedeutenden Mutterkirche, verschiedene Pfarreien abgetrennt (Börstingen 1750, Felldorf 1801, Höfendorf 1764, Imnau 1783, Mühringen 1710). (v. Ow’sches Archiv.)

Jetzt besteht noch das Filial Sulzau.

Ritterschaftliche Gutsbesitzer sind die Freiherrn v. Ow-Wachendorf.

Zu der Gemeinde gehören:

b. Lohmühle, 1/2 Stunde nordwestlich vom Ort, am Neckar zwischen Börstinger Markung gelegen; sie enthält 3 Mahlgänge und einen Gerbgang nebst Ölmühle und Hanfreibe. Die Mühle wurde seit 1433 von den Herrn v. Ow dem Geschlechte Lohmiller zu Lehen, und vor 30 Jahren um 1800 fl. zu aigen gegeben. Oberlehensherrn darüber waren im Jahr 1424 die Hern v. Zimmern. 1502 war sie mit ihrer besonderen Markung und hoher Obrigkeit derer v. Ow Eigenthum. (v. Ow’sches Archiv.)

c. Neuhaus liegt frei und angenehm 1/2 Stunde südlich von Bierlingen. Ein schönes Wohngebäude und mehrere Ökonomiegebäude schließen in Verbindung mit einer Ringmauer einen sehr ansehnlichen Hofraum ein, zu dem ein großer und ein kleinerer rundbogiger Eingang führen; über dem letzteren sind die Wappen der Herren v. Ow und v. Neuhaus mit der Jahreszahl 1594 angebracht. Von dem ehemaligen Schloß ist innerhalb des gegenwärtigen Hofraums ein Theil des Burggrabens noch sichtbar; auch die alte Umfriedigungsmauer, die einen Umgang und auf den Ecken starke Thürme hatte, ist theilweise noch vorhanden; von letzteren haben sich noch deutliche Überreste erhalten. Die ehemalige Kirche ist im Laufe dieses Jahrhunderts abgebrochen worden. In der Mitte des Hofraums steht ein im Renaissancestyl gehaltener Zugbrunnen (jetzt Pumpbrunnen), der die Jahreszahl 1695 trägt; überdieß sind zwei ansehnliche Weiher in der Nähe des Hofs angelegt.

Schloß und Hofgut sind württembergisches Mannlehen.

Das Gut besteht in 180 Morgen Äckern, 60 Morgen Wiesen und 27 Morgen Wald und gehört dem Freiherrn v. Ow-Felldorf. Derselbe hat es an den Freiherrn v. Ow-Wachendorf verpachtet; es

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_155.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)