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Horwe in Urk. von 1228 Mai 2, Wirt. Urk.-Buch 3, 228); die ältesten waren großentheils aus den Familien Böcklin, Dankolf, Gut und Richter genommen. Der Bürgermeister waren es zwei; sie hatten in städtischen und Bürger-Angelegenheiten, welche der Vogt oder Schultheiß vor sie brachte, den Rath zu versammeln. 1

Was die hiesigen Kirchen betrifft, so überwog die des hl. Kreuzes die übrigen bald an Bedeutung. Solche war bis 1387 nur Kapelle, Filial der benachbarten zu Ihlingen gewesen, wurde aber am 31. Oct. d. J. von dem Grafen Rudolf von Hohenberg, obgleich er die Herrschaft bereits 1381 an Österreich verkauft, übrigens auf Lebenszeit wieder zurückerhalten hatte, zu einem Kollegiatstift mit 12 Chorherren erhoben. Diesem wurden der Kirchensatz zu Eutingen und mittelst Umkehrung des früheren Verhältnisses der zu Ihlingen einverleibt, deßgleichen die vier Altarpfründen der bisherigen Heiligenkreuzkapelle (Schmid Mon. Hohenb. 744). Herzog Albrecht bestätigte den 13. Nov. 1387 die Stiftung (Schmid 747). Laut dem Stiftungsbrief genoß das Stift die Steuer- und Dienstfreiheit für alle seine Güter, Gefälle und Einkünfte. Später erlangte es auch das Präsentationsrecht auf die Pfarrei Nordstetten und das Kaplaneigut der Kirche zu Bildechingen, deßgleichen – alternirend mit Zeil – das Patronatrecht über die Pfarrei Göttelfingen. Die weltliche Lehenschaft der Probstei und die Chorherrenstellen und Pfründen sollte auf ewige Zeiten Lehen des Hauses Österreich sein. Am 2. Dec. 1390 ertheilte Papst Bonifacius IX. dem Probst von St. Stephan zu Constanz den Auftrag, die Errichtung und innere Einrichtung der Kollegiatkirche zu bestätigen (Neugart Cod. dipl. Alem. 2, 473). Eine der Chorherrenpfründen inkorporirte Herzog Sigmund den 9. Nov. 1468 der Hochschule Freiburg, welche dieselbe entweder selbst benützen oder verleihen könne (Riegger Opusc. 448). Zur Stiftung eines Predigtamts verwandte im Jahr 1471 die Erzherzogin Mechthild von Österreich, welche damals die Grafschaft Hohenberg verwaltete, eines der Kanonikate samt dessen Nutzen und einer Zugabe von jährlichen 60 fl. Die Wahl des Predigers geschah von den Chorherren und dem Stadtrath. Der Pfarrer wurde gleichfalls von den Chorherren und dem Stadtmagistrat gewählt; er genoß nebst den Stolgebühren eine Kanonikatspfründe. Zwei Kaplaneipfründen wurden auf Verlangen obiger Mechthild aus der Vertheilung einer Kanonikatspfründe gebildet. Das Stiftspersonal, wie bemerkt ursprünglich 12 Chorherren, bestund in der Folge nur aus einem Probst; einem Prediger, fünf Chorherren, dem Pfarrer (was meist der jüngste

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_119.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)