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Die auf die Bezirksorte umgelegten Steuern für den Staat betrugen in eben diesem Jahre von

Grundeigenthum   25.575 fl. –
Gefällen 82 fl. –
Gebäuden 6940 fl. –
Gewerben 3011 fl. –
Zusammen       35.608 fl. –

An indirekten Abgaben wurden im Jahre 1862–63 erhoben:

1) an Wirthschaftsabgaben:
von Wein und Obstmost 9625 fl. 42.
vom Branntwein:
Fabrikationssteuer 1941 fl. 19.
Ausschanksabgabe 1114 fl. 30.
vom Bier: (Malzsteuer) 15.112 fl. 11.
2) an Accise:
von Güterveräußerungen 6700 fl. 0.
von Lotterien 25 fl. 19.
von Markt- und Handelswaaren:
außervereinsländische Handelsleuten
6 fl. 07.
3) an Hundeauflagen, einschließlich des gesetzlichen
Antheils der Ortsarmenkassen
1567 fl. 30.

Die Steuer von Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1863–64

1) für den Staat 8272 fl. 56.
für Gemeinden und Amtskörperschaften 1666 fl. 24.


VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.

Die ältesten Schicksale mit den benachbarten Bezirken theilend (s. z. B. O.-A. Nagold S. 86, O.-A. Sulz S. 81) war der Bezirk im 1. Jahrhundert nach Christi Geburt römisch, wurde am Schluß des 3. erobert durch die Alemannen, welche nach dem Anfang des 6. selbst wieder unter die Botmäßigkeit der Franken kamen, aber noch bis zum Anfang des 8. ihre Volksherzoge behielten. Ein neues Herzogthum Alemannien erhob sich dann wieder im Anfang des 10. Jahrhunderts.

Die Horber Gegend, aus welcher einzelne Orte in den Schenkungsbüchern der Klöster Lorsch, Hirschau, Reichenbach, sehr frühe

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_086.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)