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Surrogatrechte für die etwaige Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei für erloschen erklärt worden.

Das Bauernlehenwesen war im ganzen Bezirke und zwar sowohl in den der Krone unmittelbar untergebenen, als in den Patrimonialorten verbreitet, doch konnte schon im Jahre 1820 an die Finanzkammer berichtet werden, daß sich im Kameralbezirke Horb keine Falllehen befinden. Die Erblehenhöfe, später theilweise zertrümmert, befanden sich im Ober-Eigenthum des Staats, des oben genannten Adels, oder des Hospitals Horb und anderer Stiftungen und waren mit verschiedenen jährlichen Abgaben an Geldzinsen, Küchengefällen und Früchten belastet. Das Obereigenthum wurde im Jahre 1817 unentgeldlich aufgehoben und die Laudemien in einem milden Maßstabe für ablösbar erklärt.

In Absicht auf das Leibeigenschaftswesen ist anzuführen, daß die Staatsfinanzverwaltung vor 1817 keine auf dem Grundeigenthum haftende Leibeigenschaftsgefälle, sondern nur solche von Personal- und Lokalleibeigenen zu beziehen hatte.

Letztere Gefälle bestanden und zwar

a) für die Personalleibeigenen

in einer jährlichen Mannssteuer von 6 kr. 3 hlr. à Person,
in einem Leibhennengeld à 8 und 10 kr. pr. Stück,
in Abgaben bei Verheirathungen, bestehend in einer Salzscheibe,
im Personalhauptrecht bei Sterbfällen in dem besten Vieh, Waffen, Kleidung bestehend, so in dem altwürttembergischen Orte Hochdorf.

b) Für die Lokalleibeigenen

im Hauptrecht bei Sterbfällen in den vorderösterreichischen Orten Horb, Eutingen und Bildechingen.
C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Außer den Erblehenhöfen befanden sich sogenannte einzelne Güter in fast allen Orten des Bezirks, welche wie in anderen Bezirken des Landes mit Hellerzinsen, Küchengefällen, Gülten und Landachten belastet waren.

Der Lastenpflichtige, welcher von dem Vollzuge der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849 seine Gefälle an verschiedene Verwaltungen, z. B. in Ahldorf an die des Fürsten von Sigmaringen, des Freiherrn von Ow, des Freiherrn von Münch, des Spitals Horb, an die katholische Pfarrei Ahldorf, die Stadtpfarrei Haigerloch etc.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_073.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)